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Schwangerschaft, Leistung der Tagegeldversicherung

Bei Arbeitsunfähigkeit ausschließlich wegen Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung besteht keine Leistungspflicht. Das gleiche gilt während der gesetzlichen Mutterschutzfristen, d.h. für die Zeit des gesetzlichen Beschäftigungsverbotes in einem Arbeitsverhältnis stehender werdender Mütter und Wöchnerinnen (für Selbständige analog).

Viele Gesellschaften haben diese Leistungseinschränkung abgemildert und erbringen Leistungen, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit ausschließlich wegen einer Schwangerschaft besteht. Manche Gesellschaften zahlen zusätzlich oder alternativ zum Tagegeld anlässlich einer Entbindung ein Vielfaches des Tagegeldsatzes als Pauschale.
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