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Versicherungslexikon

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Schweigepflicht

In der Regel entbindet der Versicherungsnehmer mit seiner Unterschrift auf dem Versicherungsantrag seine Ärzte, gegenüber der Versicherungsgesellschaft, von der Schweigepflicht. Dadurch hat das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, die vom Versicherungsnehmer gemachten Angaben zu seinem Gesundheitszustand, zu überprüfen.

Die Entbindung von der Schweigepflicht gilt in der Regel auch über den Tod des Versicherten hinaus. Dadurch kann das Unternehmen die Ärzte befragen, die den Tod festgestellt, oder die den Versicherten vor dem Tod behandelt und untersucht haben.
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Robert Scheithauer

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