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Steuerbegünstigung

Die Beiträge zu kapitalbildenden Lebensversicherungen können im Rahmen der Höchstbeträge als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Mindestlaufzeit für derart steuerbegünstigte Lebensversicherungen zwölf Jahre betragen muss und die Todesfallsumme muss mindestens 60% der Erlebensfallsumme beträgt.

Weitere Vorraussetzungen sind: die Versicherung muss aus laufenden Beiträgen gezahlt werden und es müssen mindestens 5 volle Jahresbeiträge eingezahlt worden sein. Bei Erfüllung dieser Merkmale, ist die ausgezahlte Versicherungssumme und der Überschussanteil einkommensteuerfrei.
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