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Tagegeldversicherung, Geltung im Ausland

In der Krankentagegeldversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz grundsätzlich auf Deutschland (Deutschlandgeltung). Bei Arbeitsunfähigkeit im europäischen Ausland wird das versicherte Krankentagegeld nur für die Dauer eines durch akute Erkrankung oder Unfall medizinisch notwendigen stationären Krankenhausaufenthaltes in einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt. Außerhalb Europas besteht - ohne dass besondere Vereinbarungen getroffen wurden - bedingungsgemäß kein Versicherungsschutz.

Die Tarifbedingungen sehen z.T. eine Erweiterung des Geltungsbereiches, d.h. eine räumliche (z.B. auf außereuropäische Länder) und/oder umfangmässige (z.B. bei ambulanter Behandlung innerhalb Europas) Ausdehnung vor.
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