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Versicherungslexikon |
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Teilhaberversicherung
Bei der Teilhaberversicherung wird das Sterbefallrisiko, auf zwei oder mehr versicherte Personen,
in einer Versicherung zusammengefasst. In der Regel wird der Tod des zuerst Sterbenden,
als Versicherungsfall vereinbart. Sie dienst dazu, die Erbansprüche der Hinterbliebenen des verstorbenen Teilhabers, am Unternehmen zu erfüllen.
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