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Todesfallbonus

Der Todesfallbonus ist eine zusätzliche Versicherungsleistung, die nur im Todesfall fällig wird. Er stellt eine besondere Art der Schlussüberschussbeteiligung dar und wird überwiegend bei Risikolebensversicherungen vorgesehen, insbesondere wenn die Überschussbeteiligung von Beginn an gewährt wird. Ist in einem solchen Falle ein bestimmter Betrag durch eine Risikolebensversicherung abzudecken, o kann deren Versicherungssumme unter Einbeziehung des Todesfallbonus festgelegt werden. Der Todesfallbonus hat insoweit den gleichen Effekt, wie eine direkte Anrechnung der Überschussanteile auf den Beitrag. Die Höhe des Todesfallbonus kann wie die von Beginn an auf den Beitrag angerechneten Überschussanteile nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes verbindlich zugesagt werden
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Gernot Trathnigg

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