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Versicherungslexikon |
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Unfall
Als Versicherungsfall gilt entsprechend den Bedingungen auch die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Unfallfolgen. Unfallfolgen können beispielsweise Wundinfektionen, Verrenkungen, Zerrungen oder Zerreißungen sein; der Unfall als solches wird definiert als "plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkende Gesundheitsschädigung".
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