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Versicherungslexikon |
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Verpfändung
Die Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag, können durch Verpfändung auf eine dritte Person übertragen werden. Der Versicherungsnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, weiterhin die Beiträge zu zahlen. Eine Verpfändung muss dem Versicherer, vom bisherigen Berechtigten, schriftlich mitgeteilt werden.
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