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Versicherungslexikon

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Versicherungsfall

Ein Versicherungsfall ist der Sachverhalt, durch den die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens eintritt. In der Lebensversicherung ist der Versicherungsfall, je nach abgeschlossenem Tarif, der Tod des Versicherten, die Erwerbsunfähigkeit oder die Berufsunfähigkeit. In diesen Fällen sind die vom Versicherungsunternehmen vorgesehenen Obliegenheiten zu erfüllen.

Das könne unter anderem sein:

· Vorlage des Versicherungsscheines
· Nachweis über die letzte Beitragszahlung
· Eine behördliche Sterbeurkunde
· Nachweis über den Krankheitsverlauf bis zum Tod.

Bei Vertragsende im Erlebensfall des Versicherten, reicht die Übersendung des Versicherungsscheines und ein Beleg über die letzte Beitragszahlung an das Versicherungsunternehmen aus.
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Dipl. Wirt. Iur. Matthias Matthes

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