Versicherungsvergleich Tarifcheck24
Startseite Versicherungen Finanzen Über Tarifcheck24 webmiles sammeln
Impressum      Kontakt
 
 
Versicherungen
Finanzen
Wissen
Spezial: Private Krankenversicherung Spezial: Riester Rente Artikel Versicherungsglossar Versicherungslexikon
Über Tarifcheck24
Newsletter
Ihre E-Mail-Adresse:
Jetzt anmelden!
Mehr Infos
Lexikon

Versicherungslexikon

Auswahl: A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z
Vorauszahlungen als PKV-Versicherter

Heutzutage muss kein Privatversicherter Arzt- und Zahnarztrechnungen mehr vorauszahlen, wie dies früher gelegentlich der Fall war. Rechnungen können unbezahlt eingereicht werden. Die Versicherungsunternehmen erstatten die tarifliche Leistung und der Versicherungsnehmer kann dann die Ärzte bezahlen. Für Fälle, wo eine besondere Vorauszahlung bereits vor Behandlungsbeginn notwendig ist (also hauptsächlich im Krankenhaus) geben die Versicherer Krankenhausausweise und/oder Kostenübernahmeerklärungen ab.
Service
Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe?

Rufen Sie uns an:
(0700) 22 55 82 24*
Experten Suche
Karl-Ludwig Schmidt

Anzeige
DKB-Cash: Jetzt Girokonto mit Bestnote eröffnen DKB-Cash:
Jetzt Girokonto
mit Bestnote
eröffnen
Offizieller webmiles Systempartner Offizieller
webmiles
Systempartner