Versicherungsvergleich Tarifcheck24
Startseite Versicherungen Finanzen Über Tarifcheck24 webmiles sammeln
Impressum      Kontakt
 
 
Versicherungen
Finanzen
Wissen
Spezial: Private Krankenversicherung Spezial: Riester Rente Artikel Versicherungsglossar Versicherungslexikon
Über Tarifcheck24
Newsletter
Ihre E-Mail-Adresse:
Jetzt anmelden!
Mehr Infos
Lexikon

Versicherungslexikon

Auswahl: A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z
Vorsorgeaufwendungen

Die Beiträge zu kapitalbildenden Lebensversicherungen können im Rahmen der Höchstbeiträge als Vorsorgeaufwendungen bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Mindestlaufzeit für derart steuerbegünstigte, kapitalbildende Lebensversicherungen zwölf Jahre beträgt und die Todesfallsumme muss mindestens 60 % der Erlebensfallsummen ausmachen. Weitere Voraussetzungen sind, dass die Versicherung aus laufenden Beiträgen gezahlt werden und bei einer Ruhendstellung, müssen mindestens 5 volle Jahresbeiträge eingezahlt worden sein. Bei Erfüllung dieser Merkmale, ist die ausgezahlte Versicherungssumme und der Überschussanteil, einkommensteuerfrei.
Service
Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe?

Rufen Sie uns an:
(0700) 22 55 82 24*
Experten Suche
Debora Greifenberg

Anzeige
DKB-Cash: Jetzt Girokonto mit Bestnote eröffnen DKB-Cash:
Jetzt Girokonto
mit Bestnote
eröffnen
Offizieller webmiles Systempartner Offizieller
webmiles
Systempartner