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Vorsorgeuntersuchungen, Leistungsumfang der PKV

Der Versicherungsschutz im Rahmen der Musterbedingungen beinhaltet ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen. Unter diesen so genannten "gezielten Vorsorgeuntersuchungen" sind Krebsvorsorgeuntersuchungen für Frauen ab dem 20. und für Männer ab dem 45. Lebensjahr, ferner ab dem 35. Lebensjahr in 2jährigem Abstand Herz-/Kreislauf-, Diabetes- und Nieren-Untersuchungen sowie die Kindervorsorgeuntersuchungen für Kinder bis zum 6. Lebensjahr zu verstehen.

Einige Tarife sehen auch die Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen, die über den Rahmen der gesetzlich eingeführten Programme hinaus gehen, vor, also ganz allgemein Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. Nicht erstattungsfähig sind in aller Regel so genannte gewerblich betriebene Diagnostikzentren, bei denen der Rahmen einer ambulanten Vorsorgeuntersuchung weit überschritten wird, ja sogar eine stationäre oder teilstationäre Aufnahme erforderlich ist. Rechnungen dieser Diagnostikkliniken werden in der Regel nur dann erstattet, wenn die Untersuchung im Rahmen einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung angezeigt ist.
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