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Vorvertragliche Anzeigepflicht

Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist eine Obliegenheit des Antragstellers. Alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen, müssen sowohl vom Antragsteller und wenn erforderlich, auch von der zu versichernden Person, wahrheitsgemäß beantwortet werden, ansonsten kann der Versicherer den Versicherungsschutz verweigern. Sollten dem Versicherer nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, dass die vorvertragliche Anzeigenpflicht nicht erfüllt worden ist, so kann das Unternehmen auch nach Jahren vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist kann unter Umständen 10 Jahre betragen.
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