Versicherungsvergleich Tarifcheck24
Startseite Versicherungen Finanzen Über Tarifcheck24 webmiles sammeln
Impressum      Kontakt
 
 
Versicherungen
Finanzen
Wissen
Spezial: Private Krankenversicherung Spezial: Riester Rente Artikel Versicherungsglossar Versicherungslexikon
Über Tarifcheck24
Newsletter
Ihre E-Mail-Adresse:
Jetzt anmelden!
Mehr Infos
Lexikon

Versicherungslexikon

Auswahl: A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z
Wehrpflichtige, Zivildienstleistende

Es werden Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden folgende Sozialleistungen über die freie Heilfürsorge gewährt:

Die Anwartschaftsversicherung zum Ersatz der Ruhensbeiträge zu einer privaten Krankenversicherung zugunsten Wehrpflichtiger, die nicht sozialversicherungspflichtig sind

Da Angehörige kein Anrecht auf die Leistungen der freien Heilfürsorge haben, werden die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung oder einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung zugunsten der Familienangehörigen ohne eigenes Einkommen geleistet

Durch die Anwartschaftsversicherung wird gewährleistet, dass der Versicherungsvertrag nach Ableisten der Wehrpflicht unverändert und voll wirksam beibehalten werden kann. Vgl. "Freie Heilfürsorge" und "Anwartschaftsversicherung"
Service
Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe?

Rufen Sie uns an:
(0700) 22 55 82 24*
Experten Suche
Cordula Bamberger

Anzeige
DKB-Cash: Jetzt Girokonto mit Bestnote eröffnen DKB-Cash:
Jetzt Girokonto
mit Bestnote
eröffnen
Offizieller webmiles Systempartner Offizieller
webmiles
Systempartner