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Versicherungslexikon |
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Wiederinkraftsetzung
Eine beitragsfrei gestellte Lebensversicherung kann vom Versicherungsnehmer innerhalb von 12 Monaten nach Beitragsfreistellung auf Antrag ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufgenommen werden.
Eine erloschene oder beitragfrei gestellte Lebensversicherung kann nach 12 Monaten auf Antrag des Versicherungsnehmers wieder in Kraft gesetzt werden. Der Versicherungsschutz wird dann wieder hergestellt, jedoch so gehandhabt wie bei einem neuen Versicherungsvertrag, mit einer erneuten Gesundheitsprüfung.
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