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Zahnersatz, Leistungsumfang Krankenzusatzversicherung

Als Kosten für Zahnersatz gelten Gebühren für prothetische, implantologische und zahnärztliche Leistungen, Reparaturen von Zahnersatz, Brücken, Kronen, Stiftzähne, zugehörige Material- und Laborkosten sowie funktionsanalytische und funktionstherapeutische zahnärztliche Leistungen (Kosten der Gebissfunktionsprüfung).
Bei den Zahnersatzleistungen der Ergänzungstarife ist oftmals die kassenzahnärztliche Versorgung Leistungsgrundlage. Alle Leistungen, die über diesen Standard hinausgehen, sind in der Regel nicht versichert. Der Ergänzungstarif fängt lediglich die Leistungskürzung der gesetzliche Krankenversicherung auf. Nicht versichert sind normalerweise auch Zahnbehandlungsleistungen. Dazu gehören z.B. Füllungen aus Edelmetall (so genannte Inlays). Wer solche Leistungen versichert haben will, sollte einen Zahnzusatztarif abschließen.
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Andrik Kurschewitz

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