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Mietkaution

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Mietkaution Ratgeber

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Mietkaution

Fragen und Antworten zur Mietkaution

1. Was ist eine Mietkaution?

In Deutschland ist es bei einem neuen Wohnmietverhältnis üblich, dass der neue Mieter an den Vermieter eine sogenannte Mietkaution zahlt. Diese Mietkaution heißt im rechtlichen Sinne Mietsicherheit und dient dem Vermieter als eine finanzielle Sicherheit, um Schäden zu bezahlen, die der Mieter eventuell im Rahmen des Mietverhältnisses an der Wohnung verursacht hat. Die Mietkaution dient allerdings nur dazu, dass der Vermieter nach dem Auszug des Mieters die Kosten zur Beseitigung von Schäden an der Wohnung mit der Mietkaution decken kann. Sind keine Schäden vorhanden, muss die Kaution nach dem Auszug des ehemaligen Mieters wieder an diesen zurückgezahlt werden. Die Mietkaution darf übrigens nicht als Ausgleich für eine eventuell nicht gezahlte Miete verwendet werden. In der Praxis wird die Mietkaution häufig in der Form geleistet, dass der Mieter dem Vermieter den Kautionsbetrag in bar übergibt oder den Betrag auf das Konto des Vermieters überweist. Im zweiten Schritt wird dann ein sogenanntes Mietkautionssparbuch auf den Namen des Mieters angelegt, wobei der Vermieter allerdings das Sparbuch in Händen hält. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass weder Mieter noch Vermieter ohne Kenntnis des jeweils anderen Transaktionen am Mietkautionskonto vornehmen können. Heute wird wegen der höheren Zinsen alternativ zum Sparbuch öfter ein Festgeldkonto oder ein Tagesgeldkonto als Mietkautionskonto gewählt.

2. Über welche Summe darf eine Mietkaution eingefordert werden?

Wie hoch die Mietkaution sein soll, die der Mieter an den Vermieter als Sicherheitsleistung übergeben muss, bestimmt prinzipiell zunächst der Vermieter. Allerdings kann der Vermieter nicht jede beliebige Summe als Mietkaution fordern, sondern es gibt gewisse Obergrenzen, die im Paragraf 550 b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt sind. Laut BGB darf die Mietkaution nicht höher als die dreifache Monatsmiete sein, die der Mieter zu zahlen hat. Und zwar ist als Bezugsgröße die Nettomiete zu nehmen, also die Kaltmiete ohne etwaige Nebenkosten. Sollte die Miete nach einiger Zeit erhöht werden, darf der Vermieter keine Kaution nachfordern, denn die Bezugsgröße ist und bleibt die anfänglich vereinbarte Nettomiete.

3. Wann ist der Vermieter zur Rückzahlung der Kaution verpflichtet?

Spätestens vor dem Auszug wird sich der Mieter fragen, wann der Vermieter zur Rückzahlung der Kaution verpflichtet ist. Immer dann, wenn sämtliche Ansprüche aus dem vorherigen Mietverhältnis aus Sicht des Vermieters abgegolten sind, muss er die Mietkaution zurückzahlen. Vom Zeitpunkt her muss das nicht schon bei der Beendigung des Mietverhältnisses sein, sondern erst nach der Rückgabe der Wohnung. Dabei wird dem Vermieter eine Frist eingeräumt, die jedoch nicht eindeutig festgelegt ist. In Streitfällen urteilen die Gerichte unterschiedlich, sodass man festhalten kann, dass die Mietkaution spätestens zwischen zwei und sechs Monaten nach Wohnungsübergabe zurückgezahlt werden muss.

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