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Mietkaution

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Weitere Informationen zur Mietkaution

Mietkaution
Wenn Sie als neuer Mieter einen Mietvertrag unterschreiben, müssen Sie in der Regel zu den Kosten für den Umzug auch mit Kosten für die Mietkauton rechnen.

Diese Mietkauton wird direkt an den neuen Vermieter gezahlt und von diesem auf ein speziell eingerichtetes Mietkautionskonto eingezahlt. Bei dieser Kaution in Höhe von maximal drei Monatskaltmieten handelt es sich um eine Sicherheit für den Vermieter. Mit diesem Geld erhält der Vermieter die Sicherheit, dass eventuelle Schäden oder andere Ansprüche, welche sich aus dem Mietverhältnis ergeben, auch bezahlt werden. Werden zum Beispiel nach Beendigung des Mietverhältnisses Schäden am Mietobjekt entdeckt, dann kann der Vermieter die Beseitigung des Schadens durch die hinterlegte Kaution finanzieren.

Wird das Mietobjekt jedoch im vereinbarten Zustand wieder an den Vermieter zurückgegeben, dann hat der Mieter nicht das Recht auf Rückzahlung des gesamten Kautionsbetrages zuzüglich der Zinsen. Als Alternative zur Mietkaution gibt es die Kautionsbürgschaft. Bei dieser Form der Kaution muss der Mieter den vereinbarten Betrag nicht direkt an den Vermieter bezahlen, sondern dieser erhält vom Mieter lediglich eine Bürgschaftsurkunde.

Durch diese werden die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis abgesichert.

Der entscheidende Vorteil für Sie als Mieter ist, dass Sie die Kaution nicht in einem Betrag aufbringen müssen und so anderweitig über das Geld verfügen können.

Als Alternative müssen Sie lediglich rund fünf Prozent vom gesamten Kautionsbetrag im Jahr an den Aussteller der Bürgschaft zahlen. Auch Vermieter können von diesem Modell profitieren, denn die Bonität des Mieters wird vorab überprüft, so dass Vermieter auch einen guten Schutz vor Nichtzahlung der Miete oder Mietnomaden erhalten. Die Angebote unterscheiden sich dabei je nach Anbieter sehr stark, so dass Sie durch einen Kautionsbürgschaft Vergleich teils hohe Kosten einsparen können.

 
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