Die Grüne Versicherungskarte ist in mittlerweile 44 Ländern bekannt als die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr.
Bereits seit 1949 (Londoner Abkommen) wurde an der Einführung des Grüne-Karte-Systems gearbeitet. Immer mehr Staaten wurden nach und nach Bestandteil des Systems. Der Grund für die Einführung bestand seinerzeit darin, dass jedes Land über Regelungen für die Haftpflichtbedingungen von Fahrzeugen verfügte, die nur national anwendbar waren.
Jedes Überschreiten einer Grenze hätte demnach den Abschluss einer gesonderten Fahrzeugversicherung für das jeweilige Gastland zur Folge gehabt. Gleichzeitig wurde ein weiteres Problem gelöst. Wenn Sie ohne den Versicherungsschutz der Grünen Karte Opfer eines Verkehrsunfalls werden, könnte Ihnen ein finanzieller Nachteil entstehen.
Dennoch kann eine Reise mit dem Motorrad auch in Länder ohne die Grüne Versicherungskarte gehen.
Ist ein ausländisches Fahrzeug der Schadensverursacher, gilt die gesetzliche Regelung des Herkunftslandes zum Schadensausgleich. Ist dort eine niedrigere Schadensdeckung vorgesehen als in Deutschland, müssen Sie im Schadensfall mit einer sehr geringen Erstattung rechnen.
Wenn beispielsweise die Türkei nicht dem System der Internationalen Versicherungskarte angehören würde, müssten Sie bei einem unverschuldeten Unfall mit Personenschaden mit einer Mindestdeckungssumme von etwa 37.000 Euro auskommen. In Deutschland ist diese Summe mit 7,5 Millionen Euro bedeutend höher. Mit der Grünen Karte können Sie mit der deutschen Mindestdeckung für Personenschäden rechnen.
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Die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr war für viele Jahrzehnte unverzichtbar für Reisen mit dem Auto innerhalb Europas.
Jahrelang mussten bei Grenzübertritten in Richtung Osteuropa gesonderte Kfz-Haftpflichtversicherungen entsprechend des dort geltenden nationalen Rechts abgeschlossen werden. Dies ist bei einem Großteil der Staaten mittlerweile nicht mehr nötig.
In den Staaten der Europäischen Union ist selbst das Mitführen der Grünen Karte nicht mehr vorgeschrieben. Diese Länder gehören mittlerweile dem System zur Identifizierung von Fahrzeugen auf der Basis von Fahrzeugkennzeichen an. Jedes ordnungsgemäße Kennzeichen gilt in den Mitgliedsstaaten der EU gemäß dem Kennzeichen-Abkommen gleichzeitig als Garantie für einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz.
Reisen ist grenzüberschreitend mit dem Fahrzeugschein möglich.
Dennoch hat die Grüne Karte auch heute noch mehrere Vorteile, wenn es zu einem Unfall im Ausland kommt. Sie erleichtert oftmals eine Aufnahme des Unfallhergangs verbunden mit der zügigen Feststellung aller notwendigen Daten. In einer Reihe von Staaten müssen Sie die Grüne Karte an der Grenze und jederzeit bei Kontrollen vorzeigen. Dazu gehören unter anderem Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Irak, Marokko, Moldawien, Tunesien, Türkei und Ukraine. Sie erhalten eine aktuelle und vollständige Liste bei Ihrer Motorradversicherung.
Vor einer Auslandsreise mit dem Motorrad ist die Grüne Karte kostenlos bei Ihrem Motorradhaftpflichtversicherer erhältlich. Die Gültigkeit des Dokumentes ist meist auf mehrere Jahre ausgelegt.