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Kfz-Steuer beim Motorrad

Kfz-Steuer bei einem Motorrad - Anschauungsbild: Mann mit Helm fährt Motorrad

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Kfz-Steuer beim Motorrad: Wichtig zu wissen
  • Für die Nutzung eines Motorrads wird Kfz-Steuer fällig, allerdings nicht so viel wie für Autos. Auch die Berechnung ist einfacher.
  • Diverse Leichtkrafträder müssen nicht besteuert werden.
  • Mit einem Saisonkennzeichen können Sie die Motorradsteuer senken.
  • Für Oldtimer gilt ein fester Steuersatz von 46,02 Euro pro Jahr.

Kfz-Steuer von Krafträdern ist abhängig von Größe des Hubraums

Die Kfz-Steuer bei einem Motorrad wird für das Halten von inländischen Fahrzeugen erhoben wie auch für das Halten von ausländischen, solange sich diese im deutschen Straßenverkehr bewegen. Bei Motorrädern ist die Höhe der Kfz-Steuer vom Hubraum des Motors abhängig.

Kleine Motorräder wie Leichtkrafträder sind von der Steuerpflicht befreit. Gleiches gilt auch für Kleinkrafträder und E-Bikes, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.

Für Krafträder und Leichtkrafträder gilt laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):

  • Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimetern (ccm oder cm3) Hubraum und maximal 11 Kilowatt (kW): Als Leichtkrafträder, E-Bikes oder Kleinkrafträder sind sie von der Kfz-Steuer befreit.
  • Krafträder mit 125 Kubikzentimetern Hubraum und mehr als 11 Kilowatt (kW) Nennleistung: Die Kfz-Steuer beträgt 1,84 Euro pro angefangene 25 cm3.
  • Krafträder mit mehr als 125 Kubikzentimetern Hubraum: Die Kfz-Steuer beträgt 1,84 Euro pro angefangene 25 cm3.
  • Motorräder mit Oldtimer-Kennzeichen: Es gilt ein pauschaler Steuersatz in Höhe von 46,02 Euro.

Die Kfz-Steuer für Motorräder ist somit weitaus günstiger als für die Steuer für Autos. Der Grund: Die Beiträge wurden seit 1955 nicht mehr angehoben.


So berechnen Sie die Steuer für Ihr Motorrad

Für die Berechnung Ihrer Kfz-Steuer für Ihr Motorrad benötigen Sie folgende Informationen:

  • Größe des Hubraums in Kubikzentimetern: Diese Informationen finden Sie im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) unter P.1.
  • Die Nennleistung in Kilowatt: Diese Informationen finden Sie im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) unter P.2.

Formel zur Berechnung der Kfz-Steuer

Pro Jahr fallen bei Motorrädern ab einer bestimmten Größe 1,84 Euro pro angefangene 25 cm3 Hubraum an. Die Formel zur Berechnung der Kfz-Steuer lautet folglich: Hubraum in cm3 : 25 x 1,84 Euro. Möchten Sie die Beiträge pro Monat wissen, teilen Sie das Ergebnis einfach durch 12.

Im Folgenden finden Sie einige Beispielrechnungen.

Beispielrechnungen – Kfz-Steuer für Motorräder

Hubraum des Kraftrads Steuer pro Jahr Steuer pro Monat
50 cm3 keine keine
125 cm3 und max. 11 kW keine keine
125 cm3 und 15 kW 125 : 25 x 1,84 Euro = 5,75 Euro 5,75 Euro : 12 = 0, 48 Euro
500 cm3 500 : 25 x 1,84 Euro = 36,80 Euro 36,80 Euro : 12 = 3,07 Euro
1.000 cm3 1.000 : 25 x 1,84 = 73,60 Euro 73,80 Euro : 12 = 6,15 Euro
Sonderfall Oldtimer Festbetrag von 46,02 Euro 46,02 Euro : 12 = 3,84 Euro

Stand: Februar 2023


Kfz-Steuer durch Saisonkennzeichen senken

Fahren Sie Ihr Motorrad nicht das ganze Jahr über, können sie bei Ihrer Zulassungsstelle ein Saisonkennzeichen beantragen. Die Anzahl der Monate, in dem Sie Ihre Maschine nutzen möchten, können Sie dabei individuell festlegen.

Bei dieser zeitlich eingeschränkten Zulassung sparen Sie an den Versicherungsbeiträgen und Kfz-Steuer für Motorräder. Die Kfz-Steuer wird bei Saisonkennzeichen dann nur noch anteilig erhoben, wobei der Versicherungszeitraum am jeweiligen Kennzeichen ersichtlich ist. Anhand obiger Formel können Sie ganz einfach ausrechnen, wie viel Steuer Sie dadurch sparen können.

Ein Hinweis: Entscheiden Sie sich beim Saisonkennzeichen für eine Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten oder 180 Tagen, dann werden Sie nach Ablauf eines schadenfreien Jahres von Ihrem Versicherer in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft.

Ebenfalls wichtig: Außerhalb des Gültigkeitszeitraum darf ein Motorrad mit Saisonkennzeichen weder im Straßenverkehr genutzt noch im öffentlichen Raum abgestellt werden.


Bezahlung für Motorrad-Steuer erfolgt im Voraus

Seit Juli 2014 ist die Zollverwaltung für das Erheben von Kraftfahrzeugsteuer verantwortlich. Die Kfz-Steuer wird bei der Zulassung Ihres Motorrades durch einen Steuerbescheid festgesetzt und dies unbefristet.

Als Teil der Zulassung des Kraftrades müssen Sie deshalb ein SEPA-Lastschriftmandat unterschreiben. Die Kfz-Steuer wird dabei je für ein Jahr im Voraus eingezogen. Liegt die Steuersumme über dem Betrag von 500 Euro, können Sie auch im Takt von einem halben Jahr Ihre Steuern zahlen. Dies ist jedoch mit einem prozentualen Aufschlag verbunden.

Ändert sich der Steuersatz oder endet Ihre Steuerpflicht, weil Sie Ihr Motorrad abmelden, wird die Steuer neu festgesetzt oder erlischt. Wird die Kfz-Steuer nicht gezahlt, kann das Fahrzeug stillgelegt werden.

Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie sich beispielsweise auf der Webseite des Zolls (zoll.de) herunterladen. Alternativ liegt das Formular in der Regel bei den Zulassungsbehörden aus.

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