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Saisonkennzeichen in der Motorradversicherung

Saisonkennzeichen in der Motorradversicherung - Anschauungsbild: Motorradfahrer steht mit Motorrad am Straßenrand

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Saisonkennzeichen fürs Motorrad: Wichtig zu wissen
  • Ein Saisonkennzeichen nur für einen bestimmten Zeitraum pro Jahr gültig. Sie selber können diesen Zeitraum festlegen.
  • Das Saisonkennzeichen können Sie bei Ihrer Zulassungsstelle beantragen.
  • Außerhalb des Gültigkeitszeitraums ist das Motorrad nicht versichert und darf nicht genutzt werden. Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuer sind deshalb günstiger.
  • Außerhalb des Gültigkeitszeitraumes müssen Sie Ihr Motorrad in der Garage oder auf Ihrem Grundstück abstellen.
  • Ist das Saisonkennzeichen für mindestens 180 Tage beziehungsweise sechs Monate pro Jahr gültig, dann werden Sie nach einem schadenfreien Jahr im Folgejahr in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft.

Saisonkennzeichen für Motorräder senken Versicherungsbeiträge

Oftmals werden Motorräder nicht das ganze Jahr über genutzt, sondern beispielsweise nur für den Sommerurlaub oder in wärmeren, trockeneren Monaten.

Fahren auch Sie als Motorradbesitzerin oder Motorradbesitzer Ihre Maschine nicht das gesamte Jahr über, macht ein Saisonkennzeichen womöglich Sinn, denn damit können Sie so manchen Euro sparen.

Etwaige Vorteile eines Saisonkennzeichens:

  • Verringerte Versicherungsprämie: Sie zahlen nur für den Zeitraum die Motorradversicherung, für die Ihr Saisonkennzeichen auch gültig ist.
  • Weniger Kfz-Steuer: Auch die Kfz-Steuer muss nur in den Monaten erbracht werden, in denen Sie Ihr Zweirad laut Saisonkennzeichen nutzen.
  • Weniger Verwaltungsaufwand und Gebühren für die Zulassung und die Abmeldung: Sie sparen es sich, das Motorrad in den nicht genutzten Monaten an- beziehungsweise abzumelden. Das Saisonkennzeichen ist mehr als ein Jahr gültig. Die von Ihnen festgelegte Nutzungsdauer des Kfz in Monaten bleibt dabei unveränderlich. Möchten Sie diesbezüglich Anpassungen vornehmen, müssen Sie ein neues Kennzeichen beantragen und auch die Versicherungs- und Kfz-Steuer entsprechend informieren und zahlen.
  • Kaskoversicherung unter Umständen während Ruhezeit gültig: Haben Sie Ihr Bike nicht komplett abgemeldet, besteht der Kaskoschutz auch außerhalb der Saison. Sie sind beispielsweise kfz-versichert, wenn Ihr Motorrad in diesem Zeitraum aus dem Carport geklaut wird.

Ein Hinweis: Das Saisonkennzeichen ist nicht mit dem Kurzzeitkennzeichen gleichzusetzen, dass nur für wenige Tage gilt und für Überführungs-, Probe- und Händlerfahrten gedacht ist.

Nachteilhaft ist je nach Nutzungsart des Motorrads, dass Sie das Kfz in dem Zeitraum der Stilllegung (außerhalb der Saison) nicht fahren dürfen und auf Privatgelände parken müssen. Andernfalls drohen Strafen und Bußgelder.


Sie bestimmen die Dauer des Saisonkennzeichens für Ihr Motorrad

Der Geltungszeitraum der Saisonkennzeichen in der Motorradversicherung ist auf eine bestimmte Dauer beschränkt. Sie selber bestimmen, für wie lange das Saisonkennzeichen gültig ist beziehungsweise in welchen Monaten Sie Ihr Motorrad fahren möchten. Den restlichen Zeitraum wird das Zweirad faktisch stillgelegt.

Die Zulassungsdauer für Ihr Motorrad mit einem Saisonkennzeichen sieht vor, dass Sie zwischen zwei und höchstens elf Monaten wählen können. Der Zeitraum unter zwei Monaten ist ebenso nicht versicherbar wie ein maximaler Zeitraum oberhalb der elf Monate. Der Zeitraum gilt dabei ohne Unterbrechungen, also zum Beispiel vom 1. März bis 31. Oktober; es ist nicht möglich, ein Saisonkennzeichen vom 1. März bis 30. April sowie vom 1. Juni bis 31. Oktober zu beantragen.

Ihr Saisonkennzeichen wird immer mit der Angabe des jeweiligen Zulassungszeitraumes beschriftet. Möchten Sie das Motorrad länger nutzen, als es der Geltungszeitraum erlaubt, bedarf es dafür einer entsprechenden Änderung des Zulassungszeitraums und eines neuen Saisonkennzeichens.


Außerhalb der Saison kein Schutz durch Motorrad-Haftpflichtversicherung

Der Versicherungsschutz für Saisonkennzeichen ist nur während des angegebenen Zeitraumes gewährleistet. Hat Ihr Motorrad beispielsweise ein Saisonkennzeichen bis zum Monatsende Oktober, besteht ab 1. November kein Motorrad-Haftpflichtversicherungs­schutz mehr. Die Maschine darf dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr benutzt oder abgestellt werden.

Werden Fahrerinnen und Fahrer eines Motorrads außerhalb des Geltungszeitraumes mit dem Motorrad auf der Straße oder öffentlichen Plätzen angetroffen, wird das mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro und Punkten in Flensburg geahndet. Selbst eine Freiheitsstrafe kann bei mehrmaligen Verstößen oder weiteren zu berücksichtigenden Verkehrsverstößen verhängt werden.

Kommt es ohne Versicherungsschutz zu einem Unfall, müssen die Fahrerin oder der Fahrer die Folgen gegenüber Dritten und für sich selbst tragen. Die Motorrad-Haftpflichtversicherung wird in der Regel den entstandenen Schaden für Dritte ersetzen und sich danach mit einer Regressforderung an die Verantwortliche oder den Verantwortlichen wenden.

Ruheversicherung außerhalb der Saison

Für Ihr Motorrad besteht außerhalb des Gültigkeitszeitraumes des Saisonkennzeichens beziehungsweise während der Stilllegungsphase lediglich eine Ruheversicherung. Der Versicherungsvertrag bleibt bestehen und Sie benötigen keine erneute Versicherungsbestätigung.

Der Beitrag zur Motorradversicherung wird von den Versicherern bei Saisonkennzeichen unterschiedlich berechnet. Es gibt beispielsweise eine Beitragsberechnung aufgrund der tatsächlich genutzten Tage sowie Kurzzeittarife.

Ein kostenloser, unverbindlicher Vergleich der Motorradversicherungen hilft bei der Wahl eines passenden, günstigen Tarifs für Motorräder mit Saisonkennzeichen.


Saisonkennzeichen für Motorräder beantragen – so gehts

Saisonkennzeichen in der Motorradversicherung erhalten Sie seit März 1997 bei Ihrer Zulassungsstelle. Die Kosten für das Kennzeichen liegen je nach Behörde bei unter 30 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Fertigung des Saisonkennzeichens und bei Bedarf weitere Kosten für die Beantragung eines Wunschkennzeichens. Inklusive Wunschkennzeichen betragen die Kosten insgesamt etwa 50 Euro.

Diese Unterlagen und Informationen benötigen Sie für den Antrag bei der Zulassungsstelle:

  • einen gültigen Personalausweis oder Pass,
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (einstiger Fahrzeugschein) und Teil II (einstiger Fahrzeugbrief),
  • den Nachweis über eine gültige Hauptuntersersuchung (HU),
  • eine gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung),
  • gegebenenfalls Informationen zum bisherigen Kennzeichen,
  • Infos zum gewünschten Gültigkeitszeitraum des Saisonkennzeichens.

Handelt es sich um ein Firmen-Motorrad ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung oder ein maximal 36 Monate alter Auszug aus dem Handelsregister erforderlich.

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