Wenn Sie ein Motorrad besitzen und damit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, muss dieses entsprechend den gesetzlichen Vorschriften versichert sein.
Im Gegensatz zu KFZ-Versicherungen kennt die Motorradversicherung keine analoge Einteilung der Fahrzeuge in bestimmte Typklassen.
Motorräder werden daher nicht nach Motorradtyp oder Herstellermarke versichert. Die Tarife legen die Versicherer unter Zugrundelegung
des Hubraums und nach der Zuordnung zum Kleinkraftrad oder Leichtkraftrad fest. Eine dritte Gruppe bilden die Kraftroller.
Motorradversicherungen unterscheiden sich dennoch nur unwesentlich von KFZ-Versicherungen, besonders wenn Sie die Regionalklasse betrachten.
Die Regionalklasse bezeichnet eine bestimmte Zulassungsregion, welche mitentscheidet, wie hoch Ihre Beitragszahlung in der
Motorrad-Haftpflichtversicherung ausfällt.
Ähnlich wie in der Fahrzeugversicherung bezahlen Sie als Motorradfahrer einen höheren Beitrag, wenn Ihr Wohnort beziehungsweise die Zulassungsregion eine größere Stadt ist. Aufgrund eines hohen Verkehrsaufkommens ist die Zahl der Unfälle entsprechend höher als beispielsweise in einer ländlichen Gemeinde.
Der Verband der Versicherer wertet jährlich Unfallstatistiken aus und empfiehlt daraufhin seinen Mitgliedern eine bestimmte Regionalklasse.
Inwieweit sich die Versicherer danach richten, ist nicht vorgeschrieben und wird daher unterschiedlich bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.
Für Sie lohnt sich der Vergleich der Anbieter ebenso wie die Nutzung von Saisonkennzeichen.
In beiden Fällen werden Sie erhebliche Einsparungen
bei Ihren Versicherungskosten realisieren können. Das gleiche Ergebnis hat die Nutzung der sogenannten Zweitwagenregelung.
» Jetzt zum kostenlosen Vergleich
Während man sich in der KFZ-Versicherung für die Einbeziehung der Typklasse bei der Beitragsberechnung entschieden hat, folgen die Motorradversicherer diesem Weg nicht.
Der Beitrag für Ihre Motorradversicherung nimmt dennoch eine Vielzahl von Kriterien als Grundlage, um für die Versicherten eine gewisse
Beitragsgerechtigkeit zu garantieren.
Derartige Kriterien sind Zweirad-Modell, Motorleistung, Regionalklasse, Selbstbehalt, Schadenfreiheitsrabatt
und die gewünschte Leistung. Auf die Beitragshöhe wirkt sich eine bestimmte Regionalklasse genauso aus wie Ihr anrechenbarer Schadensfreiheitsrabatt.
Wenn Sie in einem Versicherungsjahr einen Unfallschaden zu vertreten haben, wird Sie der Versicherer im darauffolgenden Jahr in eine niedrigere
Schadensfreiheitsklasse einstufen, wodurch sich Ihre Beiträge erhöhen.
Die Rückstufung und folgende Prämienanhebung wird von jedem Versicherer unterschiedlich gehandhabt.
Sie können die Anbieter vergleichen, um auf die jeweiligen Auswirkungen rechtzeitig reagieren zu können. Mitunter lässt sich trotz Unfall ein günstigerer Versicherer finden. In der Motorrad-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung sind aus ehemals fünf Schadensfreiheitsklassen mittlerweile 11 Klassen geworden. Der günstigste Beitragssatz liegt bei 25 Prozent. Bei Klein- und Krafträdern gelten weiterhin fünf Klassen. Hier ist die SF 3 die Schadenfreiheitsklasse mit dem niedrigsten Beitragssatz (Haftpflicht 45 und Vollkasko 55 Prozent). Sie können beim Versicherer eine Reihe von Nachlässen erhalten. Bei einer Rabattgewährung berücksichtigen die Versicherungsgesellschaften das Alter eines Versicherten, Motorrad mit ABS, Garagennutzung oder geringe Kilometerfahrleistung.