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Zulassung Motorrad – Infos & Tipps

Zulassung eines Motorrads - Anschauungsbild: Motorrad steht in einer Halle

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Zulassung Motorrad: Wichtig zu wissen
  • Die Zulassung eines Motorrads erfolgt bei der Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz.
  • Machen Sie vorab einen Termin, vermeiden Sie Wartezeiten.
  • Je nach den Umständen ist die Zulassung online per i-Kfz möglich.
  • Die Zulassung kostet Beträge im niedrigen bis mittleren zweistelligen Bereich.
  • Für die Anmeldung eines Kraftrads benötigen Sie je nach Art der Zulassung diverse Unterlagen.
  • Bei Bedarf können Sie eine volljährige Person Ihrer Wahl zur Zulassung Ihres Motorrads bevollmächtigen.

Zulassung, Anmeldung oder Ummeldung von Krafträdern

für die Zulassung Ihres Motorrads oder Kraftrads wenden Sie sich an die Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz. Je nach Ihrem Wohnort ist die verantwortliche Behörde das Straßenverkehrsamt, das Bürgerbüro, das Landratsamt oder das Kreisverwaltungsreferat.

Gleiches gilt für die Beantragung von Sonderkennzeichen, eine Wiederanmeldung sowie nach dem Kauf eines Gebraucht-Kfz (Ummeldung auf Sie als neuen Besitzer oder neue Besitzerin). Auch bei einem Umzug ist die Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig. Lediglich für die Abmeldung beziehungsweise Stilllegung können Sie auch die Zulassungsstelle einer anderen Region in Anspruch nehmen.

Machen Sie online vorab einen Termin, ersparen Sie sich vor Ort unnötige Wartezeiten.


Diese Unterlagen brauchen Sie für die Zulassung Ihres Motorrads

Je nach Art des Kraftrads und Art der Zulassung benötigen Sie verschiedene Dokumente.

Dokumente, die bei jeder Motorrad-Zulassung Pflicht sind:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie Ihre Meldebestätigung,
  • die Kraftrad-Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil 2,
  • einen Nachweis über die Motorrad-Haftpflichtversicherung (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, kurz: eVB-Nummer),
  • ein SEPA-Mandat über den Einzug der Kfz-Steuer für Ihr Motorrad (liegt in der Regel bei den Behörden aus und steht beim Zoll (zoll.de) als Formulardownload zur Verfügung.
  • Bei Neuzulassungen benötigen Sie zusätzlich: einen Nachweis, dass Sie die Besitzerin oder der Besitzer sind (Kaufvertrag), sowie manchmal die EG-Übereinstimmungserklärung (beziehungsweise ein CoC-Dokument (CoC steht für Certificate of Conformity); beide Dokumente besagen, dass Ihr Motorrad der EU-Norm entspricht.
  • Bei der Zulassung von gebrauchten Krafträdern, einem Halterwechsel oder einer Wiederanmeldung brauchen Sie zusätzlich: einen Beleg über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) sowie gegebenenfalls Informationen zum alten Kennzeichen. Lassen Sie Ihr Bike nach der Stilllegung von mehr als 7 Jahren erneut zu, dann benötigen Sie zudem eine Vollabnahme bzw. ein Vollgutachten von entweder TÜV oder DEKRA e. V..
  • Bei der Zulassung auf ein Saisonkennzeichen benötigen Sie zusätzlich: einen Beleg über eine gültige Hauptuntersuchung (HU), die Informationen zum bisherigen Kennzeichen, Informationen zum gewünschten Gültigkeitszeitraum.

Ein Tipp: Wechseln Sie das Motorrad, lassen ein neues zu und verkaufen Ihr altes Bike, denken Sie unbedingt an die Abmeldung. Sie stellen dadurch sicher, dass Sie nicht für etwaige Verkehrsverstöße der neuen Halterin oder des neuen Halters verantwortlich gemacht werden können. Diese Abmeldung können Sie in allen Kfz-Zulassungsstellen der Bundesrepublik vornehmen. Sie sind diesbezüglich also nicht an die Behörde an Ihrem Wohnsitz gebunden.

Auch wo Sie Ihr Bike nach einer Verschrottung abmelden, bleibt Ihnen überlassen. Sie benötigen jedoch zusätzlich einen Verschrottungsnachweis von einer professionellen Entsorgungsstelle.


Kosten der Motorrad-Zulassung

Die Kosten für die Zulassung eines Motorrads unterscheiden sich je nach dem Grund, also zum Beispiel Neuzulassung, Wiederanmeldung oder Saisonkennzeichen. Auch die Behörden in den einzelnen Zulassungsbezirken können je unterschiedliche Bearbeitungsgebühren erheben.

In der Regel liegen die Kosten für die Zulassung im niedrigen zweistelligem Eurobereich. Hinzu kommen gegebenenfalls noch Kosten für die Fertigung des Kennzeichens im niedrigen zweistelligen Bereich.


Dritte zur Motorrad-Zulassung bevollmächtigen

Sie können eine volljährige Vertrauensperson in Ihrem Auftrag in die Zulassungsbehörde schicken. Neben den notwendigen Unterlagen für die Zulassung benötigt die bevollmächtigte Person folgende Dokumente:

  1. den eigenen aktuellen Pass oder Personalausweis,
  2. eine Kopie Ihrer Ausweispapiere,
  3. ein SEPA-Lastschriftmandat zur Kfz-Steuer für das zuzulassende Bike (kann bei der Zollbehörde unter zoll.de heruntergeladen werden),
  4. eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.

Die Vollmacht muss folgende Informationen enthalten:

  • Name, Adresse und Unterschrift von Ihnen als Motorradbesitzerin oder -besitzer,
  • Name und Adresse der bevollmächtigten Person,
  • Fahrzeugdaten (Hersteller, Typ, Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), eVB-Nummer, gegebenenfalls Wunschkennzeichen),
  • eine Einverständniserklärung darüber, dass Ihre Vertrauensperson Einsicht in mögliche Zahlungsrückstände bezüglich Kfz-Steuern und Gebühren Einsicht erhalten darf
  • Ihre Unterschrift.

Nutzen Sie bei Bedarf einfach unsere kostenlose Vorlage:

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