Heizkosten müssen zukünftig in Deutschland auf den Mieter exakt nach dessen wirklichen Verbrauch umgelegt werden, eine einfache Umlage des Vermieters seiner bisherigen Vorauszahlungen ist fortan unzulässig. Mit dieser Feststellung dürfte der Bundesgerichtshof eine Entscheidung getroffen haben, die Millionen von Mieter in Deutschland finanziell entlastet und die eine sparsame Heizpolitik fortan noch stärker belohnt.
Der BGH gab in seinem Urteil einer Klägerin Recht, die trotz einer individuellen, sparsamen Heizpolitik zu einer Nachzahlung von 3.000 Euro durch ihren Vermieter aufgefordert wurde. Die Richter sahen es als gegeben, dass die in der Praxis häufig angewendete Regelung ihr eigentliches Ziel verfehle und jeder Vermieter bei einem sparsamen Umgang mit Energieträgern dies auch im eigenen Portemonnaie spüren solle.
Anforderung neuer Abrechnung gerechtfertigt
Wer aktuell oder in den nächsten Monaten seine jährliche Heizkostenabrechnung erhält, sollte als Mieter nach dem Urteil genauer prüfen, auf welcher Grundlage diese Abrechnung erstellt wurde. Liegt das alte Abrechnungsprinzip noch vor, könnten weiterhin hohe Nachzahlungen möglich sein, z. B. wenn bereits im Vorjahr Heizöl nachgetankt wurde und dies aufgrund eines milderen Winters auch im aktuellen Jahr noch größtenteils zur Nutzung bereitstand. Nach dem BGH-Urteil ist es rechtens, bei Zweifeln eine neue Abrechnung beim Vermieter anzufordern und sich für ein sparsames Heizverhalten zu belohnen.