Die Energieversorger Eon, RWE und Vattenfall fordern vom Staat Schadensersatz in Höhe von 15 Milliarden Euro aufgrund der abrupten Abschaltung von Atomkraftwerken im vergangenen Jahr. Eon spricht in der Klageschrift von „unzulässiger Enteignung“. Das Bundesverfassungsgericht prüft den Fall, mit einem Urteil wird erst nach der Bundestagswahl im nächsten Jahr gerechnet.
Schaden in Milliardenhöhe
Allein der Energiekonzern Eon beziffert den Schaden für das Unternehmen auf mindestens 8 Milliarden Euro. Durch „frustrierte Aufwendungen“ nach Bekanntgabe der Laufzeitverlängerung, aufgrund erhöhter Kosten für die Nachbetriebsphase und wegen der Beschaffung von Ersatzstrom am „Spotmarkt“ würde der Schaden deutlich steigen. Ein beauftragtes Wirtschaftsprüfungsunternehmen untermauert die Klage des Stromanbieters. Der Energieversorger RWE wird im Juli ebenfalls eine Verfassungsbeschwerde einreichen, der schwedische Konzern Vattenfall will sich den Klagen ebenfalls anschließen.
Kein Anlass für plötzlichen Wechsel in der Energiepolitik
Noch in dieser Woche werden die Karlsruher Richter um Michael Eichberger die Verfassungsbeschwerde des Energieanbieters Eon zur Stellungnahme an mehr als 60 verschiedene Institutionen schicken, darunter die Bundesregierung, der Bundestag und die Umweltschutzorganisation Greenpeace. Juristisch monieren die Anwälte der Energiekonzerne, es hätte keinen zwingenden Anlass für den plötzlichen Kurswechsel in der Energiepolitik gegeben - hinzu komme ein „unmittelbarer und gezielter Eingriff in die Berufsfreiheit“, weiterhin sieht Vattenfall „internationale Regeln zum Schutz von Investitionen“ verletzt.