Wer in Deutschland Kunde des Billigstromanbieters Teldafax war und aktuell noch Ansprüche gegen das insolvente Unternehmen geltend machen möchte, sollte keine Zeit mehr verlieren. Nur noch am heutigen 31. Januar wird es möglich, als Gläubiger des Unternehmens Ansprüche anzumelden und so als Privat- oder Geschäftskunde Geld zurückzuerhalten.
Der allergrößte Teil der Kunden von Teldafax dürfte diesen Schritt bereits in den letzten Wochen und Monaten vollzogen haben, zumal das Unternehmen selbst im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens Formulare an seine Kunden aussendete und mit diesen die Anmeldung von Ansprüchen formal korrekt ermöglichte. Ein solches Anschreiben ignoriert zu haben, dürfte manchen Kunden aktuell oder zukünftig noch teuer zu stehen kommen, da mit dem Anschreiben auch weitere Forderungen wie z. B. bei ausstehenden Rechnungen verbunden sein können.
Nachträgliche Anzeige nur gegen eine Gebühr möglich
Auch wer die Frist des 31. Januars versäumen sollte, kann im Nachhinein noch als verspäteter Gläubiger in Erscheinung treten, allerdings ist in diesem Fall eine Gebühr von 15 Euro zu entrichten, was bei höheren, ausstehenden Forderungen jedoch weiterhin lohnt. Mit einer schnellen Auszahlung der Forderungen sollte hingegen nicht gerechnet werden, da die Abwicklung sämtlicher Fälle der mehr als 700.000 Gläubiger - vor allem Privatkunden - noch einige Jahre dauern dürfte.