Wer ab 2013 ein Kind bekommt und darüber nachdenkt, vom staatlichen Elterngeld zu profitieren, wird gegenüber der bisherigen Regelung finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Genau dies sieht die von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesänderung vor, die fernab der öffentlichen Wahrnehmung bereits im Juni dieses Jahres getroffen wurde.
Der finanzielle Unterschied ergibt sich dabei vorrangig durch die Neuberechnung des zustehenden Elterngeldes, das bislang mindestens 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens des Erziehungsberechtigten betrug. Für die Zukunft nutzt der Staat eine neue Berechnungsgrundlage, bei der vom Bruttoeinkommen des Erziehenden pauschale Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen werden. Da diese Pauschalen in vielen Fällen höher als die tatsächlichen Beträge liegen, sinkt das anrechenbare Nettoeinkommen für die Elternzeit und somit auch die Auszahlungshöhe des Elterngeldes.
Änderung der Steuerklasse nicht mehr so einfach
Auch die beliebte Entscheidung mancher Elternpaare, kurz vor der Geburt des Kindes die Steuerklasse zu wechseln und so zu einem höheren Elterngeld zu gelangen, wird ab dem Jahr 2013 deutlich erschwert. Gültigkeit hat von da an nur noch eine vorgenommene Änderung, falls diese spätestens sieben Monate vor Geburt des Kindes stattgefunden hat. Wer in der Anfangszeit der Schwangerschaft nicht über diese Option nachdenkt und sich zu spät dafür entscheidet, muss somit für die Berechnung des Elterngeldes weiterhin die alte steuerliche Einstufung akzeptieren. Dies wirkt sich finanziell in vielen Fällen stärker als die obige Änderung aus und kann Einbußen im niedrigen dreistelligen Bereich bedeuten.