Das Steuerrecht in Deutschland hat erneut den Bundesrechnungshof auf den Plan gerufen. Er übt Kritik an der Komplexität der Steuergesetze. Vonseiten der Bonner Behörde wird moniert, dass oftmals ohne exakte Prüfung bestimmte Punkte in Steuererklärungen von Arbeitnehmern gebilligt würden. Dieses Verhalten würde sich negativ auf die staatlichen Kassen auswirken.
Als Beispiel nennt der Bundesrechnungshof die Geltendmachung von Leistungen von Handwerkern oder haushaltsnahen Dienstleistungen. Der Großteil der eingereichten Steuerermäßigungen würde nicht eingehend überprüft. Der Präsident der Behörde mahnt dazu, den Steuervollzug zu verbessern.
Generell schlägt der Bundesrechnungshof vor, das Steuerrecht in Deutschland zu vereinfachen. So könne eine einfachere und elektronische Überprüfung stattfinden. Schon vor fünf Jahren gab es einen ähnlichen Vorstoß aus Bonn. Damals wie heute wurde das komplexe deutsche Steuersystem angeprangert. Das sich zusätzlich die Gesetze sehr häufig änderten, trage auch nicht zu einer Verbesserung bei.