Ein nicht unwesentlicher Teil des deutschen Staatsvermögens ist in Gold angelegt, geschätzt werden diese Währungsreserven seit Jahren auf viele Milliarden Euro. Eine konkrete Werthöhe kann kaum angegeben werden, was jedoch gerade in Zeiten der Eurokrise und den Bemühungen um stabile Staatsfinanzen mit ausreichenden Sicherheiten gewünscht wird. Erschwerend kommt bei den bundesdeutschen Reserven hinzu, dass sich diese nicht komplett in der Bundesrepublik befinden, sondern zu einem großen Teil bei ausländischen Notenbanken gelagert sind.
Durch eine aktuelle Aufforderung an die Bundesbank verlangt der Bundesgerichtshof eine Sichtung und Bestimmung der aktuellen Goldreserven der Bundesrepublik Deutschland, dies wird jedoch durch die Bundesbank abgelehnt. Wesentliche Begründung des Bundesrechnungshofes ist die Tatsache, dass in all den Jahrzehnten nie die expliziten Bestände aufgenommen wurden.
Ablehnung bietet Raum für Spekulationen
Nach aktuellen Schätzungen beläuft sich das in Gold angelegte Vermögen der Bundesbank auf einen niedrigen dreistelligen Milliardenbetrag. Hierüber eine genauere Auskunft zu erhalten, sollte als Maßnahme in Krisenzeiten den Bundesbürgern ebenso wie den Märkten eine Sicherheit bieten und über die Solidität des deutschen Staatsvermögens Auskunft geben. Durch die Ablehnung der Bundesbank bleibt zu spekulieren, ob die Goldreserven möglicherweise in ihrer Quantität überbewertet sind und eine entsprechende Auswirkung eher zu Lasten eines sicher geglaubten Staatsvermögens geht. Neben der Angabe der Bundesbank, keine Notwendigkeit in der Inventur zu sehen, wird vorrangig auf die technische Schwierigkeit hingewiesen, eine Bewertung sämtlicher Goldreserven in allen ausländischen Staaten vorzunehmen.