Für jeden Erwerbstätigen in Deutschland ist das Girokonto unverzichtbar, um seine Gehaltszahlungen zu erhalten und alltägliche, finanzielle Transaktionen vorzunehmen. So selbstverständlich das Konto auch erscheinen mag, gehört dies für Millionen von Menschen in Europa nicht zum täglichen Leben, selbst ein Recht zur Eröffnung eines solchen Kontos besteht nicht.
Nach einer aktuellen Schätzung der EU-Kommission sind es ca. 30 Millionen EU-Bürger, die nicht über ein eigenes Girokonto verfügen und somit keine Möglichkeit besitzen, finanzielle Transaktionen über diese Form von Konto vorzunehmen. Nur in ungefähr der Hälfte der EU-Staaten besteht dabei ein Anrecht eines jeden Bürgers, ein solches Konto zu eröffnen und frei zu verwalten. Selbst die Bundesrepublik gehört nicht zu den Staaten, in denen ein uneingeschränktes Recht auf ein Girokonto besteht.
Eröffnung von Girokonten in Deutschland nur eingeschränkt möglich
Erst seit den 1990er Jahren wird es in Deutschland möglich, ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Konkret muss bei der Eröffnung eines solchen Kontos ein finanzielles Guthaben für den Kontentransfer vorhanden sein, das reine Eröffnen eines leeren Kontos ist daher nicht im Interesse der deutschen Banken und Finanzinstitute. Auch bei der Kontoführung gibt es weiterhin viele Unterschiede und Regelungen, mit denen vor allem die Verbraucherverbände in Deutschland nicht einverstanden sind. Beispielsweise ist es immer noch etabliert, bei einem fehlenden bzw. zu geringen monatlichen Habeneingang eine Kontoführungsgebühr zu verlangen. Änderungen zur Girokontenführung könnten sich jedoch EU-weit in naher Zukunft ergeben.