Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz wurde in den letzten Wochen mehrfach heftig diskutiert, noch vor seiner Behandlung im Bundestag gibt es weitere Streitpunkte. Nach einer aktuellen Anfrage an das Bundesfinanzministerium ist es auch nach Umsetzung des neuen Abkommens weiterhin möglich, als deutsche Behörde Daten-CDs von schweizerischen Steuerfahndern zu erwerben und so säumigen Steuerzahlern auf die Schliche zu kommen.
Auch wenn mit dem neuen Abkommen eine pauschale Abgeltung von in die Schweiz transferiertem Schwarzgeld vorgesehen ist, bedeutet der potenzielle Ankauf weiterer Daten-CDs Ungemach für betroffene Steuersünder. Diese können sich nicht sicher sein, auch noch in einigen Jahren oder Jahrzehnten ins Visier der deutschen Steuerfahndung zu geraten, unabhängig von der Tatsache, ob Schwarzgeld aufgedeckt und z. B. durch eine Selbstanzeige zugegeben wurde. Ein Verzicht auf den Ankauf von Datenträgern wurde allerdings politisch angeraten.
Umsetzung des Steuerabkommens durch den Bundestag weiterhin ungewiss
Unabhängig von der aktuellen Diskussion um die zukünftige Weitergabe von Steuer-CDs gilt es weiterhin als unwahrscheinlich, dass das in den letzten Monaten ausgehandelte Abkommen den aktuell von der Opposition dominierten Bundesrat erfolgreich passiert. Viele SPD-geführte Bundesländer befürworten dabei auch in Zukunft den Erwerb entsprechender Datenträger, da mit ihrer Hilfe aktiv Straftaten aufgedeckt werden und ein sinnvoller Beitrag für den ehrlichen deutschen Steuerzahler geleistet wird. Der Erfahrung nach lassen sich oftmals mehrere Vergehen finden, wenn im Rahmen einer Datenübertragung erstmalig der Verdacht zur Steuerhinterziehung entstanden ist.