Wer in der Vergangenheit eine Lebensversicherung in Deutschland kündigen wollte, dürfte nicht selten wegen des zu geringen Rückkaufswertes hiervor zurückgeschreckt sein. Zukünftig ist es den Versicherungen in Deutschland allerdings nach einem aktuellen BGH-Urteil untersagt, kündigende Versicherungsnehmer mit einem deutlich geringeren Beitrag als den geleisteten Einzahlungen abzuspeisen.
Bei fast allen Gesellschaften in Deutschland war es gängig, Stornokosten anzurechnen und eine Verrechnung mit den Abschlusskosten des Vertrags und weiteren Einschränkungen der Rückkaufswerte zu verbinden. Der Bundesgerichtshof erklärt derartige Klauseln nun für unwirksam und gab somit der Verbraucherzentrale Hamburg als Kläger nach einem Prozess Recht, der sich über mehrere Jahre hinzog. Das Urteil hat nicht alleine für Neuverträge Gültigkeit, sondern findet auch für Bestandskunden deutscher Lebensversicherer ihre Anwendung.
Rückzahlungen in Milliardenhöhe erwartet
Auf die Versicherungsbranche dürfte nach dem Urteil eine Rückzahlungswelle von mehreren Milliarden Euro zukommen, abhängig von der Zahl der Bundesbürger, die rechtmäßig eingehaltene Anteile eines ehemaligen Vertrags einfordern. Auch wenn der BGH die Gültigkeit für alte und neue Verträge explizit betonte, äußerten sich erste Sprecher der Versicherungsbranche einschränkender. Hierbei wird davon ausgegangen, das Verträge mit einem Abschluss zwischen den Jahren 2002 und 2007 betroffen sind und das Urteil nur für derartige Abschlüsse angewendet werden kann, die über eine entsprechende, versicherungsrechtliche Grundlage verfügen. Aus diesem Grund bleibt es vorerst abzuwarten, wie viele Versicherungsnehmer von ihrem Recht Gebrauch machen und ob dieses im individuellen Fall eine Anwendung findet.