Ab dem Jahr 2013 hat jeder Bundesbürger die Möglichkeit, für den individuellen Pflegefall auf privater Basis vorzusorgen und zugleich eine staatliche Förderung für diesen Schritt zu erhalten. Ähnlich wie bei den Fördermodellen der Riester- und Rürup-Rente wird mit dem landläufig als Pflege-Bahr beschrieben Konzept ein Anreiz für die private Vorsorge gegeben. Grundsätzlich ist die private Eigeninitiative auf lange Sicht gesehen kaum zu verhindern, die Kosten im Pflegebereich steigen aller Prognosen noch in den nächsten Jahrzehnten um ein Vielfaches und dürften die gesetzliche Pflegekasse vor eine unüberwindbare Herausforderung stellen.
Um keine Leistungskürzungen hinzunehmen und sich alleine auf das staatliche Modell zu verlassen, ist die private Vorsorge die richtige Entscheidung, Dotierung und Vertragsart sollten jedoch genau überlegt werden.
Geförderte Pflegeverträge genau unter die Lupe nehmen
Der Staat gewährt ab 2013 eine Förderung in Höhe von fünf Euro im Monat, der zugehörige Pflegevertrag muss insgesamt mit wenigstens zehn Euro dotiert werden. Mit dieser geringen Einzahlung dürften allerdings kaum ausreichende Leistungen für den Pflegefall vorhanden sein, so dass nicht alleine auf die Mindestdotierung vertraut werden sollte.
Ebenfalls lohnt es sich, alternative Verträge ohne eine staatliche Förderung zu überprüfen, da die geförderten Modelle sämtlichen Bundesbürgern offenstehen müssen und somit die Gesundheitsprüfung entfällt. Wer zu Vertragsbeginn eine gute Gesundheit und ein junges Alter vorweisen kann, dürfte beim Pflegemodell somit weniger Leistungen bzw. zu hohe Beiträge erhalten, verglichen mit einem ungeförderten Pflegevertrag.