Nachdem bereits zu Beginn des Jahres 2012 der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung um 0,3 Prozentpunkte auf 19,6% des Bruttoeinkommens reduziert wurde, scheint aktuell die Diskussion um eine weitere Absenkung zu Beginn des nächsten Jahres an Bedeutung zu gewinnen. Durch die gute konjunkturelle Lage verfügt das deutsche Rentensystem ebenso wie die gesetzlichen Krankenkassen über Reserven in Milliardenhöhe, ein Entgegenkommen in der Beitragshöhe wäre so eine bürgerfreundliche Konsequenz.
Mit einer entsprechenden Entscheidung könnte die schwarz-gelbe Bundesregierung eine gesetzliche zwingende Reduktion des Rentenbeitrags im nächsten oder übernächsten Jahr umgehen, die durch Überschreiten der sogenannten Nachhaltigkeitsrücklage durch die deutsche Gesetzgebung sogar vorgeschrieben wäre. In der Diskussion ist hierbei aktuell ein zukünftiger Rentenbeitrag von 19,0% des Einkommens.
Vorhaben findet nicht nur positive Stimmen
Politiker der Opposition vermuten hinter der erneuten Absenkung des Beitrags bereits Wahlkalkül, um einen positiven Akzent für die Bundestagswahl im Herbst 2013 zu setzen. Zudem sollen im Rahmen der nächsten Jahre durch die gesetzliche Rentenversicherung auch Maßnahmen der Rehabilitation mitfinanziert werden, wofür entsprechende Zusatzmittel zur Verfügung stehen sollten. Aktuell wird eine erstmalige Kostenübernahme in diesem Bereich ab dem Jahr 2017 geplant, Sozialverbände sehen aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung allerdings ein früheres Ansetzen dieser Hilfszahlungen des Staates als sinnvoll an. Aus diesem Grund wird an manchen Stellen auch gegen eine erneute Absenkung des Beitrags diskutiert, stattdessen sollten die staatlichen Leistungen zur Rehabilitation bereits früher gewährt werden.