Laut einem Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) könnten Privatversicherte künftig mehr Rechte zugesprochen bekommen. Der Entwurf liegt der Financial Times Deutschland exklusiv vor.
Ein Teil des Entwurfs beschäftigt sich mit der Kostenübernahme der Versicherer. Patienten mit einer privaten Krankenversicherung sollen in Zukunft vor einer anstehenden Behandlung eine Auskunft zur Kostenübernahme bei der Versicherung einfordern können, diese wäre dann zu einer Auskunft verpflichtet. Gemäß Gesetzentwurf ist dies aber nur möglich, wenn die Kosten der Behandlung voraussichtlich 3.000 Euro oder mehr betragen werden.
In akuten Fällen wäre die Krankenversicherung zu einer unverzüglichen Antwort verpflichtet. Legt der Patient einen Heil- und Kostenplan vor, ist die Auskunft verbindlich. Darüber hinaus sollen Privatversicherte zwei Monate Zeit bekommen, ihre Krankenversicherung nach einer Beitragserhöhung zu kündigen. Aktuell wird nur ein Monat gewährt.
Mehr Transparenz und Sicherheit für Privatversicherte
Derzeit wissen Versicherte in Deutschland im Vorfeld einer Behandlung oftmals nicht, ob die Krankenkasse die Kosten übernehmen wird oder nicht. Oft ist dies belastend für die Patienten, die sich besser um die Genesung sorgen sollten als um finanzielle Belange. Außerdem nehmen einige Krankenhäuser Patienten nur dann auf, wenn geklärt ist, wer die Behandlung bezahlen wird.
Um den Versicherten mehr Transparenz und Sicherheit geben zu können, sollen Privatversicherte künftig mehr Rechte erhalten. Darüber hinaus könnte das neue Gesetz, wenn es denn in Kraft treten wird, mehr Kündigungsrechte für Privatversicherte erwirken. Ist beispielsweise ein Basistarif mit Selbstbehalt gewählt, würde man kündigen dürfen, sofern der Tarif nicht zu einem günstigeren Versicherungsbeitrag geführt hat. Auch bestünde ein Kündigungsrecht für Zusatzverträge, falls ein Vertrag widerrufen wird.
Bessere Versichertenrechte für Autofahrer
Der Entwurf sieht auch die Stärkung der Rechte von Autofahrern vor. Sollte die Kfz-Versicherung Insolvenz anmelden, würden Versicherte nicht mehr auf Unfallkosten sitzen bleiben. Aktuell haftet in solchen Fällen meist die Verkehrsopferhilfe. In manchen Fällen, etwa dann, wenn eine Ampel oder ein Verkehrsschild beschädigt wird, haftet aber niemand. In Zukunft könnte eine gesetzliche Obergrenze von 2.500 Euro Unfallopfer bei insolventer Kfz-Haftpflicht entlasten.