Weit mehr als zehn Millionen Riester-Verträge wurden seit Einführung des staatlich geförderten Rentenkonzepts im Jahr 2002 bereits unterzeichnet, ein größerer Teil der deutschen Bevölkerung verfügt aktuell dennoch über keinerlei Form der privaten Altersvorsorge. Auch wenn manche Bürger über den Abschluss einer Riester-Rente nachgedacht haben, sorgt die Vielfalt an Tarifen mit ihren vertraglichen Besonderheiten und Gebühren eher für Verwirrung und lässt von einer sinnvollen Vorsorge Abstand nehmen.
Genau hier setzt ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung an, der eine einheitliche Präsentation der Riester-Produkte vorgeben soll. Auf Basis sämtlicher Produktinformationen wie den gebotenen Leistungen, der Aussicht auf Rendite sowie den anfallenden Gebühren soll es jedem Verbraucher leichter fallen, verschiedene Riester-Tarife einander gegenüberzustellen.
Einheitliche Vergleichsdaten und klare Risikobewertung
Ähnlich wie Kreditinstitute ein repräsentatives Beispiel für die angedachte Kreditaufnahme veröffentlichen, soll zukünftig eine einheitliche Basis für den Riester-Vergleich anhand bestimmter Kerndaten vorgegeben sein. Abweichende Prognosen für die voraussichtliche Gewinnentwicklung eines Vertrags, die bislang ein großes Spektrum an Ablaufleistungen fondsgebundener Riester-Verträge hervorbrachten, sollen ebenfalls vereinheitlicht werden und so einen Vergleich auf Augenhöhe ermöglichen. Da bei fondsgebundenen Riester-Verträgen das Anlagerisiko je nach Vertrag abweicht, bietet eine mehrstufige Skala eine Abgrenzung zwischen inflationsgeschützten und eher spekulativen Renten.
Mit dem Gesetzentwurf geht die Regierung auf die Kritiken der letzten Zeit ein, die das Riester-Modell für viele Bundesbürger als ungeeignet ansahen. Durch einen Vergleich auf neutraler Basis steigt nun die Chance auf Abschluss eines individuell geeigneten Vertrages.