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Versicherungsnews 09.07.2012

Lebensversicherungen
© Thomas Weißenfels - Fotolia.com
09.07.2012 16:15 pma

Steuerunterschiede zwischen Lebensversicherungen und Fonds bleiben

Nach zwischenzeitlicher Diskussion, Fonds zum Zwecke der privaten Altersvorsorge mit klassischen Lebensversicherungen gleichzustellen, hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung nun gegen dieses ursprüngliche Vorhaben entschieden. Eigentlich war die Maßnahme für das sogenannte Altersvorsorgeverbesserungsgesetz angestrebt worden, das ab 2013 in Kraft tritt und allen Bundesbürgern eine größere, finanzielle Sicherheit für den Lebensabend verschaffen soll.

 

Um weitere Anreize für eine private Vorsorge zu schaffen, war lange Zeit eine Verbesserung der steuerlichen Bewertung von Fondssparplänen in der Diskussion, zu einer Umsetzung im Rahmen des Gesetzes wird es aller Voraussicht nach jedoch nicht mehr kommen. Der Verband BVI äußerte sich entsprechend enttäuscht und bedauerte, dass eine Form von Anbietern weiterhin steuerlich begünstigt bleiben dürfte.

 

Steuerliche Unterschiede der privaten Altersvorsorge erkennen

 

Als Verbraucher in Deutschland eine Kapital-Lebensversicherung abzuschließen, bringt gegenüber Fondssparplänen somit auch in Zukunft einen wesentlichen steuerlichen Vorteil. Während der Ansparphase sind keine Steuern zu entrichten, sondern lediglich einmalig bei der Auszahlung, wobei für Verträge mit mehr als zwölf Jahren Laufzeit lediglich die Hälfte der erwirtschafteten Rendite zu versteuern ist.

 

Bei Fonds findet hingegen eine jährliche Versteuerung der erwirtschafteten Zinsen statt, zudem fällt bei Fondsprodukten abschließend die Abgeltungssteuer von 25 Prozent an. Für den einzelnen Verbraucher bleibt die Anlage in eine Lebensversicherung somit gerade bei langen Laufzeiten steuerlich lohnenswerter. Demgegenüber ist der aktuell niedrige Garantiezins von 1,75% zu sehen, wohingegen viele Fondsprodukte jährlich einen stärkeren Zuwachs des angesparten Fondsvermögens in Aussicht stellen.

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