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Versicherungsnews 05.10.2012

Teure Geräteversicherungen unötig
© babimu - Fotolia.com
05.10.2012 09:20 sas

Zusätzliche Versicherungen für hochwertige Geräte genau überdenken

Egal ob Digitalkameras, Computer oder andere Elektroartikel - im Fachhandel wie bei Onlineplattformen hat sich das Angebot von zusätzlichen Versicherungen für diese Artikel in den letzten Jahren immer stärker durchgesetzt. Auf den ersten Blick ist der Versicherungsschutz von wenigen Euro im Monat im Vergleich zum Gesamtwert des erworbenen Artikels sehr gering, dennoch sollte genau über die Sinnhaftigkeit einer solchen Zusatzoption nachgedacht werden. Gerade wer bereits über eine Hausratversicherung verfügt, wird kaum einen Zusatzschutz vor Diebstahl oder einer elementaren Schädigung benötigen, da die vorhandene Versicherung derartige Schäden bereits abdeckt. Unabhängig von einer als besonderen Service angepriesenen Police hat ein Kunde in Deutschland ohnehin das Recht, auf die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren zu pochen und in diesem Zeitraum defekte Geräte reparieren zu lassen bzw. eine Minderung zu verlangen.

 

Wie sich unnötige Policen wieder aufgeben lassen

 

Ob eine einfache Kündigung einer vorschnell abgeschlossenen Versicherungspolice ohne weiteres möglich wird, ist vorrangig dem abgeschlossenen Vertrag zu entnehmen. Sollte die Police erst vor kurzem unterzeichnet worden sein, kann der Kunde auf sein 14-tägiges Widerrufsrecht pochen. Ist diese Frist verstrichen, kommt bei den meisten Verträgen die gewöhnliche Kündigungsfrist zum Einsatz, die drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres beträgt. Die Zusatzpolice über ein Jahr fortzuführen, stellt dabei aufgrund der geringen Beträge keine extreme, finanzielle Belastung dar, noch lohnenswerter ist allerdings in den meisten Fällen, auf diese Form des unnötigen Zusatzschutzes zu verzichten.

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