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Wirtschaftsnews 22.05.2012

Gerichtsurteil YouTube
© Lennartz - Fotolia.com
22.05.2012 15:59 pma

GEMA legt Berufung gegen YouTube-Urteil ein

Nach dem vor kurzem gesprochenen Urteil zum Umgang mit Videoclips auf der Plattform YouTube hat die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA Berufung gegen das gefällte Urteil eingelegt. Zwar hatte dieses der GEMA in Teilen Recht gegeben, allerdings geht der Gesellschaft dieses nicht weit genug.

 

Dass es erst jetzt zu einer Berufung gekommen ist, liegt nach Angaben der Gesellschaft an den gescheiterten Verhandlungen mit YouTube als Tochterunternehmen des amerikanischen Internetriesen Google. Hiernach sah die GEMA die Rechtswahrung ihrer Mitglieder nicht im gewünschten Umfang gegeben, eine Berufung und somit eine weiterführende Klärung der gegenwärtigen Rechtslage stellt für die Gesellschaft somit die einzig gangbare Alternative dar.

 

Schutz von Urheberrechten bei YouTube nicht ausreichend gegeben

 

Wie im Gerichtsurteil vom 20. April dieses Jahres festgestellt wurde, leiste YouTube nicht genug, um den Schutz von Urheberrechten zu gewährleisten. Im konkreten Fall wurde das amerikanische Unternehmen dazu angehalten, verschiedene Musikclips von ihrer Plattform zu entfernen, da diese gegen geltendes Urheberrecht verstießen. Allerdings wurde YouTube durch das Gerichtsurteil nicht aufgefordert, jedes hochgeladene Video der Plattform separat auf einen potenziellen Verstoß zu überprüfen - eine Vorgehensweise, die sich die GEMA jedoch zur sicheren Wahrung von Urheberrechten vorstellen könnte.

 

Auf eine schnelle Klärung des aktuellen Konflikts sollte hierbei jedoch nicht gehofft werden, da voraussichtlich erst binnen Jahresfrist beide Seiten wieder im Gerichtssaal aufeinander treffen dürften. Dem Urteil des Hamburger Landgerichts wird dabei eine richtungsweisende Bedeutung zugeteilt.

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