Mit einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Köln nicht zu Gunsten verschiedener Verleger in Deutschland entschieden, die sich in ihrem Geschäftsprinzip von der kostenlosen Tagesschau-App benachteiligt sehen. Das Gericht hat in seinem aktuellen Urteil die App weder verboten noch ihre Fortführung ausdrücklich erlaubt, stattdessen setzt die juristische Instanz darauf, dass sich beide Seiten außerhalb des Gerichts auf gütliche Weise einigen.
Der Fall ging bereits in die zweite Verhandlungsrunde, das Urteil dürfte dabei vor allem die Seite der Verleger nicht zufriedenstellen. Grundsätzlich mache das Gericht in seiner Stellungnahme klar, dass die ARD als öffentlich-rechtlicher Sender eher seine medialen Schwerpunkte auf die Bereiche Audio und Video legen sollte. Inwieweit dies im Rahmen der Tagesschau-App als Internetangebot gegeben ist, sei schwierig abzugrenzen.
Baldiges Gespräch seitens der ARD gewünscht
Nach der Stellungnahme des Landgerichts Köln deutete die ARD bereits Bereitschaft an, möglichst schnell wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren und eine Lösung zu finden, mit der sowohl der Sender wie die Verleger in Deutschland leben können. Diese sehen sich durch das kostenlose Angebot des öffentlich-rechtlichen Senders über Gebühr benachteiligt, da eine Vermarktung von kostenpflichtigen Apps im redaktionellen Bereich für sie unnötig erschwert wird.
Mehrere Millionen Menschen in Deutschland nutzen bereits die App der Tagesschau und erhalten so einen umfassenden Nachrichtenüberblick auf kostenloser Basis, während sie für Premium-Inhalte oder grundlegende Nachrichten verschiedener Verleger einen monatlichen Grundbetrag zahlen müssten.