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Pflegezusatzversicherung

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Die Pflegerentenversicherung

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Pflegezusatzversicherung

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich dabei nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit

Die Pflegerentenversicherung ist eine private Zusatzversicherung, mit welcher der Versicherte bei Eintreten eines Pflegefalls das Pflegegeld ausgezahlt bekommt.

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich dabei nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, aber auch nach dem eingezahlten Kapital. Bei der Pflegerentenversicherung handelt es sich um eine Kombination aus einer Pflegeversicherung und einer Lebensversicherung. Das bedeutet für den Versicherten, dass dieser während der Vertragslaufzeit Kapital anspart. Dadurch entsteht ein Rückkaufwert, welcher auch ausgezahlt werden kann.

Die Pflegerentenversicherung ist im Gegensatz zu anderen Versicherungen dieser Art somit deutlich flexibler.

Sollte der Versicherte während der Vertragslaufzeit nicht mehr in der Lage sein, die Versicherungsbeiträge aufzubringen, dann ist auch eine Kündigung des Vertrages möglich. Das angesparte Guthaben erhält der Versicherte in diesem Fall in Höhe des Rückkaufwertes ausbezahlt. Mit Abschluss des Vertrages zur Pflegerentenversicherung wird die Höhe des Versicherungsbeitrages vereinbart, welcher in der Regel monatlich fällig wird. Dieser bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit stabil.

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Mit Eintreten der Pflegebedürftigkeit muss der Versicherte allerdings keine Versicherungsbeiträge mehr leisten

Jedoch unterscheiden sich die einzelnen Anbieter mitunter.

So kann bei einigen Tarifen vereinbart werden, dass der Versicherungsbeitrag bereits ab der Pflegestufe I nicht mehr zu zahlen ist und bei anderen ist dies erst ab der Pflegestufe II möglich. Das Aussetzen der Beitragszahlung bedeutet für den Versicherten, dass die Versicherung weiterläuft, ohne das in dieser Zeit Beiträge gezahlt werden müssen. Dadurch erhält der Versicherte die Sicherheit, dass die Versicherung auch bei einer erneuten Einstufung der Pflegebedürftigkeit in eine höhere Pflegestufe eine Pflegerente erhält. Daneben unterscheiden sich auch die Vereinbarungen zur Auszahlung der Pflegerente deutlich voneinander. Bei einigen Tarifen ist es üblich, dass die Pflegerente erst ab einer bestimmten Pflegestufe, wie zum Beispiel der Pflegestufe Zwei, ausbezahlt wird.

Auch die Höhe der Rentenbeträge kann in der Regel individuell mit dem Versicherungsunternehmen vereinbart werden.

Die private Pflegerentenversicherung kann als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Durch den Abschluss einer solchen Zusatzversicherung können Versicherte die finanzielle Lücke schließen, welche sich bei Eintreten einer Pflegebedürftigkeit ergeben würde. Das liegt insbesondere daran, dass die gesetzliche Pflegeversicherung lediglich der Grundsicherung dient, sodass diese zum Erhalten des gewohnten Lebensstandards bei Pflegebedürftigkeit nicht ausreicht. Ein weiterer Vorteil der Pflegerentenversicherung ist, dass die Rente unabhängig von den in Anspruch genommenen Pflegeleistungen ausgezahlt wird. Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung erhält der Versicherte somit für eine häusliche Pflege den gleichen Rentenbetrag wie für eine stationäre Pflege. Dadurch kann der Versicherte selbst entscheiden, welche Leistungen dieser bei Eintreten der Pflegebedürftigkeit in Anspruch nehmen möchte.

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