Aufgrund des steigenden Lebensalters steigt in Deutschland auch stetig die Zahl der Patienten, welche ambulante oder stationäre Pflege in Anspruch nehmen müssen.
Durch die gesetzliche Pflegepflichtversicherung erhalten Versicherte nur eine Grundsicherung. Diese reicht für die meisten Versicherten nicht aus, um sich den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten und auch die etwaige Unterbringung im Pflegeheim können viele daraus nicht finanzieren. Sollten die eigenen finanziellen Mittel bei Pflegebedürftigkeit nicht ausreichen, dann muss im Zweifel das Eigentum oder sogar das Einkommen der Angehörigen herangezogen werden, um die entstehenden Kosten zu decken. Aus diesem Grund kann eine Pflegetagegeldversicherung ergänzend zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen werden.
Mit einer Pflegetagegeldversicherung können sich Versicherte und mitversicherte Angehörige vor den hohen Kosten, welche bei Eintreten eines Pflegefalls entstehen können, absichern.
Der Versicherungsschutz der Pflegetagegeldversicherung kann sich dabei auf eine oder mehrere Personen erstrecken. Angehörige, wie zum Beispiel der Ehepartner, sind allerdings nicht automatisch mitversichert, sondern diese müssen im Versicherungsvertrag aufgeführt werden. Eine Pflegetagegeldversicherung können alle gesetzlich oder privat Krankenversicherten abschließen.
Die Höhe des Pflegetagegeldes können Versicherte bei Vertragsabschluss individuell vereinbaren. Dabei ist zu beachten, dass der vereinbarte Pflegetagegeldsatz in der Regel dann gilt, wenn durch die Pflegebedürftigkeit die Pflegestufe III erreicht wurde.
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So ist es zum Beispiel möglich, dass bei Erreichen der Pflegestufe II ein Pflegetagegeldsatz von 60 Prozent ausbezahlt wird.
Allerdings gibt es von diesen Regelungen Ausnahmen. Bei den meisten Anbietern und Tarifen ist es zum Beispiel üblich, dass bei einer Pflegebedürftigkeit im Härtefall oder welche aufgrund eines Unfalles entstanden ist, sich das Pflegetagegeld automatisch erhöht. Auch wenn es sich bei der pflegebedürftigen Person um ein Kind unter 18 Jahren handelt, kann sich der Pflegetagegeldsatz je nach Tarif deutlich erhöhen.
Dadurch passt sich diese Versicherung auch an die jeweilige Lebenssituation an, sodass bei erhöhten Ausgaben oftmals auch mit höheren Leistungen zu rechnen ist.
Die Höhe der monatlichen Versicherungsbeiträge für eine Pflegetagegeldversicherung richtet sich in erster Linie nach der Höhe des Pflegetagegeldes, nach dem Geschlecht und dem Alter. Auch Versicherte mit Vorerkrankungen müssen mit Risikozuschlägen rechnen, sodass es sich lohnt, eine Pflegetagegeldversicherung bereits in jungen Jahren abzuschließen. Dadurch können die monatlichen Versicherungsbeiträge möglichst gering gehalten werden. Daneben gibt es bei Abschluss der Versicherung die Möglichkeit, einen Inflationsausgleich zu vereinbaren. Dadurch erhält der Versicherte mit steigender Inflation auch mehr Leistungen und auch der Versicherungsbeitrag steigt dadurch mit der Zeit an.