Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine der fünf wichtigen Säulen der Sozialversicherungen.
Eigentlich lautet die vollständige Bezeichnung für diese Versicherung daher auch Soziale Pflegeversicherung, doch der Begriff wird selbst von Versicherungen meist abgekürzt. Unter den Sozialversicherungen ist die Pflegeversicherung die jüngste Entwicklung, die erst zum Jahresbeginn 1995 in Kraft getreten ist.
Die Aufgaben der Pflegeversicherung
Sie selbst mögen von der Notwendigkeit einer ambulanten oder stationären Pflege noch weit entfernt sein, doch es gibt viele Menschen in Deutschland, die aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands ihren Alltag nicht mehr selbst regeln können. Wenn Menschen unter einer besonders schweren Pflegebedürftigkeit leiden, tritt die Pflegeversicherung in Kraft. Diese sichert den betroffenen Personen Unterstützung zu, die je nach Grad der Pflegebedürftigkeit variieren kann.
Die Versicherung ist schließlich dafür verantwortlich, monetäre Unterstützung in Form eines Pflegegeldes für die ehrenamtliche Pflege zu zahlen oder auch eine komplette Übernahme der anfallenden Pflegekosten in Erwägung zu ziehen. Dies trifft sehr häufig bei ambulanter oder auch stationärer Pflege zu, die von professionellem Personal durchgeführt wird und dementsprechend teuer werden kann. Auch Hilfsmittel, die für die Durchführung der Pflege verantwortlich sind, können von den Versicherungen übernommen werden.
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In Deutschland sind die Träger der Versicherungen die Pflegekassen.
Sie sind Teil der gesetzlichen Krankenkassen, wobei sie im juristischen Sinn in eigener Verantwortung handeln. Versichert sind grundsätzlich alle Personen, die in einer der gesetzlichen Krankenversicherungen versichert sind. Es entfällt somit die Notwendigkeit, sich selbst um die Pflegeversicherung zu kümmern.
Wie wird die Schwere der Pflegebedürftigkeit ermittelt?
Alle Personen, die entweder geistig oder körperlich nicht dazu in der Lage sind, die alltäglichen Aufgaben ihres Lebens aus eigener Kraft
zu meistern, sind pflegebedürftig, solange dieser Zustand voraussichtlich für mindestens sechs Monate andauern wird. Dabei gibt es jedoch
große Unterschiede zwischen dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Um diesen Grad genauer feststellen zu können, werden Bedürftige in drei
unterschiedliche Stufen eingeteilt, die sich vor allem in der Dauer der notwendigen Pflege pro Tag unterscheiden.
Der Zeitaufwand entscheidet, in welcher Pflegestufe die betroffenen Personen zugeteilt werden.
Insbesondere bei älteren Personen, die aufgrund typischer Krankheiten wie Parkinson oder Demenz nur wenig Aussicht auf eine Heilung haben, ist es nicht unüblich, dass diese Personen langsam die unterschiedlichen Pflegestufen durchlaufen, bis sie bei der höchsten und auch teuersten Stufe angelangt sind. Die genaue Pflegestufe hingegen wird von einem Gutachter festgelegt, der den Zeitbedarf und damit letztendlich auch die Pflegestufe bei einem Hausbesuch ermittelt - und gegebenenfalls später neu evaluieren kann, falls es zu drastischen Änderungen im Befinden der betroffenen Person kommt.