Hintergrund dieser freiwilligen Versicherung ist es, das Risiko einer dauerhaften finanziellen Belastung im Pflegefall zu minimieren.
Da die entsprechenden Kosten durch die gesetzliche Pflegeversicherung nur zu einem Teil gedeckt sind, sind Sie im Pflegefall selbst in der Zahlungspflicht. Bei Zahlungsunfähigkeit überträgt sich die Pflicht im Regelfall auf Ihre Angehörigen. Die Leistung der Pflegezusatzversicherung dient dazu, diese Versorgungslücke zu schließen. Bei den Tarifen wird zwischen der Pflegekosten- und der Pflegetagegeldversicherung unterschieden. Eine Sonderform ist die Pflegerentenversicherung.
Pflegebedürftigkeit
Der Leistungsumfang der Versicherung richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit. Als pflegebedürftig gilt, wer bei mindestens zwei Tätigkeiten tägliche Hilfe benötigt. Dies können beispielsweise notwendige Arbeiten im Haushalt oder Einkäufe sein. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird durch die Pflegestufe bestimmt, die Einstufung erfolgt durch einen medizinischen Gutachter.
Die Pflegestufen
Bei der Pflegebedürftigkeit wird in die Stufen I, II und III unterteilt. Pflegestufe I bedeutet eine erhebliche Pflegebedürftigkeit. Die Leistung der Pflegezusatzversicherung erstreckt sich beim Kostentarif für die Dauer der Pflegebedürftigkeit auf die Aufwendungen für eine einmalige tägliche Hilfe für mindestens zwei notwendige Tätigkeiten. Pflegestufe II gehören schwer Pflegebedürftige an, die drei Mal täglich hilfebedürftig sind. Entsprechend erweitert sich der Leistungsumfang. Schwerst-Pflegebedürftige sind in Pflegestufe III eingestuft, was für die Hilfsbedürftigkeit gleichbedeutend mit einem 24-Stunden-Dienst ist. In diesem Fall erstrecken sich die Leistungen der Pflegekostenversicherung auf sämtliche anfallenden Pflegemaßnahmen.
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Die Pflegekostenversicherung kommt im Pflegefall für den Differenzbetrag auf, der nach Abzug der Leistung durch die gesetzliche Pflegeversicherung offen ist.
Je nach Tarif wird diese Differenz vollständig beglichen. Die Kosten müssen durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden. Das bedeutet, dass im Falle der häuslichen Pflege lediglich die Aufwendungen für Fremdleistungen übernommen werden. Private Hilfe durch Angehörige oder Freunde ist nicht durch die Versicherung gedeckt.
Leistungen der Pflegetagegeldversicherung
Haben Sie sich beim Abschluss der Pflegezusatzversicherung für den Tagegeldtarif entschieden, erhalten Sie im Pflegefall ein Tagegeld ausbezahlt. Über die Höhe der Summe entscheiden Ihre vertraglichen Regelung und die Pflegestufe. Je nach Einstufung erhalten Sie einen prozentualen Anteil der vereinbarten Summe bis hin zu 100 Prozent in Pflegestufe III. Sie erhalten das Tagegeld unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten, so dass hier auch die private Pflege durch Angehörige finanziert werden kann.
Leistungen der Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, beziehungsweise eine Kombination mit einem Sparvertrag. Sollten Sie pflegebedürftig werden, erhalten Sie eine monatliche Rente ausbezahlt. Die Höhe dieser Pflegerente richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.