Für wen ist eine Pflegezusatzversicherung geeignet?
Mit der Pflegezusatzversicherung können Sie sich dorthin gehend absichern, dass die später vielleicht entstehenden Pflegekosten auch bezahlt werden können. Zwar gibt es eine gesetzliche Pflegeversicherung, in der auch alle in Deutschland krankenversicherten Menschen automatisch versichert sind, aber die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen sehr häufig nicht aus, um die tatsächlich entstehenden Kosten für die Pflege abzudecken. Die Folge davon ist, dass Sie als Pflegebedürftiger einen mitunter größeren Teil der Kosten selbst tragen müssen. Sind Sie dazu allerdings nicht in der Lage, müssen eventuell die Angehörigen zahlen (Unterhaltspflicht) oder in letzter Instanz das Sozialamt die Kosten übernehmen. Daher ist eine private Pflegezusatzversicherung für alle Bürger geeignet, deren Einkommen/Rente bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit zusammen mit den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die tatsächlichen Kosten zu decken.
Welche Pflegestufen gibt es?
Sowohl bei der gesetzlichen Pflegeversicherung als auch bei der privaten Pflegezusatzversicherung richtet sich die Höhe der Leistungen danach, in welche Pflegestufe der Pflegebedürftige eingruppiert wird, wenn er denn überhaupt als pflegebedürftig klassifiziert werden sollte. Insgesamt gibt es hierzulande drei Pflegestufen. Für die Eingruppierung in die jeweilige Pflegestufe, die vom medizinischen Dienst der Krankenkassen/Pflegekassen vorgenommen wird, müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden.
Pflegestufen I
Die Pflegestufe I setzt eine so bezeichnete "erhebliche Pflegebedürftigkeit" voraus und ist die Stufe, in der "leichtere" Pflegefälle eingestuft werden können. Voraussetzung für die Eingruppierung in die Pflegestufe I ist, dass der Hilfebedarf am Tag im Durchschnitt mindestens 1,5 Stunden betragen muss. Wichtig ist auch, dass dabei auf die sogenannte Grundpflege, also Waschen, Toilettengänge und Nahrungsaufnahme, mindestens 46 Minuten täglich entfallen.
Pflegestufen II
Um in die Pflegestufe II (schwere Pflegebedürftigkeit) eingruppiert zu werden, muss der durchschnittliche Bedarf an täglicher Hilfe schon bei mindestens drei Stunden liegen, wobei auf die Grundpflege 121 Minuten oder mehr entfallen müssen.
Pflegestufen III
In die "schwerste" Pflegestufe, die Pflegestufe III(schwerste Pflegebedürftigkeit) werden schließlich Pflegebedürftige eingruppiert, die einen Mindesthilfebedarf von täglich fünf Stunden haben, davon mindestens 241 Minuten als Hilfebedarf bei der Grundpflege. Zudem muss diese Grundpflege auch in der Nacht notwendig sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Pflegekostenversicherung und einer Pflegetagegeldversicherung?
Im Bereich der privaten Pflegezusatzversicherung können Sie im Regelfall zwischen zwei Varianten wählen, nämlich einerseits zwischen der Pflegekostenversicherung und andererseits der Pflegetagegeldversicherung. Die Pflegekostenversicherung wird im Vergleich zur Pflegetagegeldversicherung heute eher selten noch gewählt, denn es werden hier nur tatsächlich nachgewiesene Pflegekosten erstattet, aber nur in begrenztem Umfang. Je nach Pflegestufe wird monatlich ein Maximalbetrag erstattet, auch wenn die tatsächlichen Pflegekosten höher waren. Bei der Pflegetagegeldversicherung ist es hingegen so, dass hier ein bestimmter Tagessatz gezahlt wird, das Pflegetagegeld. Hier ist kein Nachweis der tatsächlichen Kosten nötig. Der Pflegebedürftige erhält den vereinbarten Tagessatz je nach Pflegestufe also nicht zweckgebunden.