Pflegezusatzversicherungen dienen der Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie sollen sicherstellen,
dass eine notwendige Pflege, insbesondere im Alter, auch bezahlt werden kann.
Davon profitieren nicht nur Sie als Versicherter, sondern auch Ihre Angehörigen, denn diese müssen gegebenenfalls für die
notwendigen Kosten aufkommen. Da sowohl die Lebenserwartung wie auch die Pflegekosten in den vergangenen Jahren ständig
gestiegen sind, kann ein Pflegefall ohne zusätzliche Absicherung eine langjährige und hohe finanzielle Belastung darstellen.
Dieses Risiko kann mit dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung minimiert bis ausgeschlossen werden.
Beitragshöhe in der Pflegezusatzversicherung
Die Angebote der Versicherungsunternehmen unterscheiden sich sowohl im Leistungsumfang wie auch in der Prämie. Grundsätzlich
sind die Beiträge für junge und gesunde Menschen niedriger als bei älteren Personen oder schlechtem Gesundheitszustand wie etwa
einer chronischen Krankheit. Eine Gesundheitsprüfung kann daher über den Abschluss eines Vertrages entscheiden, gegebenenfalls
können Risikozuschläge die Prämie erhöhen. Da die statistische Lebenserwartung bei Frauen höher ist als bei Männern, werden auch
hier häufig höhere Beiträge erhoben, da die Versicherung im Pflegefall bis zu Ihrem Ableben zur Leistung verpflichtet ist.
Ausschlaggebend für die Beiträge ist weiterhin der gewählte Tarif.
Leistungsumfang der Pflegezusatzversicherungen
Bei Pflegezusatzversicherungen ist zwischen der Pflegekosten- und der Pflegetagegeldversicherung zu unterscheiden.
Letztere verpflichtet die Versicherung zur Zahlung eines monatlichen Betrages, dessen Höhe sich einerseits nach der vertraglich
vereinbarten Summe und andererseits nach der Pflegestufe richtet. Den vollen Tagegeldsatz erhalten Sie nur in der höchsten
Pflegestufe. Wählen Sie einen Pflegekostentarif, müssen Sie der Versicherung die Pflegekosten anhand von Rechnungen nachweisen.
Die Leistung umfasst dann den Differenzbetrag zur Zahlung durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Da bei einer Pflege durch
Angehörige keine entsprechenden Kosten nachgewiesen werden können, kann sich dieser Fall zum finanziellen Nachteil für Sie
auswirken.
Die Pflegestufen in der Pflegezusatzversicherung
Die Einordnung in eine Pflegeklasse erfolgt durch einen Gutachter der Versicherung, welcher den Pflegebedürftigen je nach
Schweregrad einer von drei Stufen zuordnet. Pflegestufe I bedeutet eine erhebliche, Pflegestufe II eine schwere und Pflegestufe
III die schwerste Pflegebedürftigkeit.
Die Vertragsklauseln in der Pflegezusatzversicherung
Beim Vertragsabschluss sollten Sie auf Klauseln wie die Vereinbarung einer Karenzzeit achten, sowie ob mit dem Eintritt einer
Pflegebedürftigkeit eine Beitragsbefreiung gilt. Einige Anbieter vereinbaren eine Karenzzeit, die erst nach Ablauf eines
bestimmten Zeitraumes ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit zur Leistung verpflichtet. Die Beitragsbefreiung besagt, dass Sie mit
einer Pflegebedürftigkeit oder ab einer bestimmten Pflegestufe von der weiteren Beitragszahlung befreit sind. Andernfalls sind
Sie auch im Pflegefall weiterhin zur Zahlung der Versicherungsprämien verpflichtet.