Die private Krankenversicherung ist eine Versicherung, die für Sie auch im Alter bezahlbar sein soll.
In der Regel sind die Versicherungsbeiträge in jüngeren Jahren relativ niedrig. Mit ansteigendem Alter und einem Mehr an Krankheitskosten erhöhen sich die Prämien. Dennoch steigen die Prämien nicht unbegrenzt und von Ihnen unbeeinflussbar weiter. Im Alter wird Ihr bestehender Versicherungsschutz angepasst. Wenn Sie aus dem Erwerbsleben ausscheiden, kann beispielsweise ein bislang versichertes Krankentagegeld beendet werden. In der Zeit des Bezuges einer Rente ist auch bei einer Erkrankung kein Einkommensverlust zu verzeichnen. Dies ist jedoch bei einem Krankentagegeld Voraussetzung für die Erbringung einer Leistung durch den Krankenversicherer. Durch den Wegfall einer versicherten Leistung reduziert sich der Beitrag.
Wenn Sie ein Alter von 61 Jahren erreicht haben, entfällt auch die Zahlung des zusätzlichen Beitrages für den gesetzlich vorgeschriebenen Tarifanteil zur Beitragsentlastung im Alter.
Generell kann nach einer Prüfung des Umfangs eines bestehenden Versicherungsschutzes von leistungsmäßig sehr anspruchsvollen in weniger leistungsfähige Tarife gewechselt werden. Im Bereich der Zahnversicherung können Sie von einem bisherigen Hochleistungstarif in einen Tarif wechseln, der Ihrem Lebensalter mehr entgegenkommt.
Die im Berufsleben höhere Notwendigkeit für zahnmedizinische Behandlungen reduziert sich als Rentner. Mit einer Vertragsumstellung, beispielsweise einer höheren Selbstbeteiligung oder der Tarifwahl Mehrbettzimmer, erreichen Sie gleichfalls eine Beitragssenkung.
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Wie sich in der privaten Krankenversicherung die Beiträge entwickeln werden, ist nicht einfach zu prognostizieren.
Die laut Gesetz zu bildenden Altersrückstellungen führen maximal dazu, dass die Versicherungsbeiträge nicht aufgrund des Alters steigen. Verhindern kann dies nicht die Kostensteigerungen im Alter, die der medizinische Fortschritt mit sich bringt. Steigen daraufhin die Krankheitskosten innerhalb der Tarifgemeinschaft, muss eine Anpassung erfolgen.
Die privaten Krankenversicherer kalkulieren ihre Kosten zwar nach versicherungsmathematischen Grundsätzen für einen längeren Zeitraum. Dennoch sind sie gezwungen, die Prämien nach einer fünfprozentigen Kostenüberschreitung anzupassen.
Nach einem Ansteigen der Krankheitskosten auf über zehn Prozent müssen sie die Anpassung vornehmen. Ihre Beiträge in der privaten Krankenversicherung können daher mehrere Jahre unverändert bleiben und sich plötzlich sehr erhöhen.
In jedem Fall spielt Ihr Alter bei der Anpassung eine Rolle, da jeder Geburtsjahrgang gesondert berechnet wird.
Um eine Kostensteigerung kommen Sie als bisheriger Arbeitnehmer und jetziger Rentner nicht herum. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Anbieter Sie bei Versicherungsbeginn gewählt oder später vielleicht gewechselt haben. Mit dem Wegfall des Arbeitsverhältnisses im Rentenalter entfällt gleichfalls der bisher vom Arbeitgeber bezahlte Zuschuss zur Krankenversicherung. Dieser Arbeitgeberzuschuss schlug immerhin bis zu einer Höhe von mehr als 250 Euro zu Buche. Im Rentenalter bezahlt Ihnen die staatliche Rentenkasse einen viel geringeren Zuschuss.