1. Gesetzlich oder privat krankenversichern?
Diese Frage stellt sich nicht für jeden. So können nur Personen in die Private Krankenversicherung wechseln, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierzu zählen bspw. Personen, die zur Berufsgruppe der Selbständigen gehören. Auch Beamte, Studenten und Ärzte im Praktikum können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat krankenversichern.
Angestellte hingegen können nur in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (derzeit: 52.200 Euro pro Jahr) liegt.
Als Kriterium für die Entscheidung sollte auch die Familienplanung einbezogen werden. Bei geplanter Heirat und Kinderwunsch ist unter Kostengesichtspunkten die Gesetzliche Krankenversicherung zu präferieren. Singles und doppelverdienende Paare ohne Kinderwunsch fahren mit der Privaten Krankenversicherung i.d.R. besser. Die Wahl der Privaten Krankenversicherung will gut überlegt sein, weil sie meist eine Entscheidung fürs Leben ist. Beim Vergleich von Privaten Krankenversicherern sollte nicht nur auf die Beitragskosten geachtet werden; die Leistungsumfänge zwischen den angebotenen Konzepten unterscheiden sich zum Teil erheblich. Meist ist man mit Gesellschaften gut beraten, die in der Vergangenheit über längere Zeit mit moderaten Preissteigerungen aufwarten konnten und die einen weitreichenden Deckungsumfang anbieten. Bei diesen Versicherern sollte mit (auch im Alter) bezahlbaren Prämien zu rechnen sein.
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2. Was bietet die Private Krankenversicherung?
3. Wer kann sich privat krankenversichern?
Alle Angestellten, Selbständige, Beamte und Freiberufler. Für die Krankenversicherungs-Pflichtgrenze in West- und Ostdeutschland erfolgt eine Rechtsanpassung. Die Einkommensgrenze beträgt für Angestellte aktuell 52.200 Euro jährlich. Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld können dem Jahreseinkommen zugerechnet werden. Sollten Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, jedoch von besseren Leistungen im Krankheitsfall profitieren wollen, empfehlen wir Ihnen eine private Krankenzusatzversicherung für wenige Euro im Monat.
4. Welche Krankenversicherung eignet sich für Studenten?
Ab dem Alter von 25 Jahren sind Studenten nicht mehr in der gesetzlichen Familienversicherung versichert. Ab diesem Zeitpunkt müssen sie sich selbst krankenversichern. Entscheidungshilfen zur Wahl der für Sie am besten geeigneten Krankenversicherung:
Bis zum 25. Lebensjahr kann sich der Wechsel in eine Private Krankenversicherung lohnen. Wenn Sie einen Nebenjob haben, mit dem Sie mehr als 360 Euro pro Monat (bei geringfügiger Beschäftigung: über 400 Euro monatlich) verdienen, werden in der Gesetzlichen studentischen Krankenversicherung darauf meist Beiträge erhoben. Daher ist die Private Krankenversicherung für männliche Studenten, die nur sich selbst versichern müssen, oftmals besser geeignet. Grund: Die besseren Leistungen ohne Zuzahlungen wiegen die höheren Beiträge in den meisten Fällen auf.
In der Gesetzlichen Krankenversicherung bleiben sollten hingegen Studentinnen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie zahlen in der Privaten Krankenversicherung mehr an Beiträgen als ihre männlichen Kommilitonen und kommen daher in der Gesetzlichen Kasse günstiger weg. Üben Sie einen lukrativen Nebenjob aus, könnte eine Private Krankenversicherung wiederum besser geeignet sein, falls Sie aus dem Nebenjob zusätzliche Beiträge an die Krankenkasse abführen müssen.
Für Studenten, die ihren Ehepartner und/oder Kinder mitversichern müssen, stellt die Gesetzliche Krankenversicherung die günstigere Alternative dar. Nur in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert, sofern sie kein regelmäßiges Einkommen von mehr als 360 Euro (bei geringfügiger Beschäftigung mehr als 400 Euro) monatlich verdienen.
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5. Private Krankenversicherung – Eckdaten, Annahmevoraussetzungen und Versicherungspflichtgrenze
Die private Krankenversicherung ist das Pendant zur gesetzlichen Krankenversicherung und ebenso eine Absicherung für Kosten, die durch Krankheit oder Unfall entstehen oder auch für vorbeugende oder diagnostische Maßnahmen. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung ist die private Krankenversicherung eine Absicherung bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen.
Die private Krankenversicherung gibt es als Vollversicherung, als Teilversicherung und als private Zusatzversicherung. Mit der Vollversicherung werden die gesamten Krankheitskosten, mindestens aber die ambulanten und stationären Krankheitskosten ersetzt. Die Aufnahme in die private Krankenversicherung ist von verschiedenen Aufnahmekriterien abhängig wie Alter und Geschlecht, Beruf und Einkommen sowie gesundheitliche Verfassung. Bei manchen Krankheitsrisiken und Vorerkrankungen verweigert die private Krankenversicherung die Aufnahme oder erhebt einen Risikozuschlag, wovon der Basistarif ausgeschlossen ist.
In der privaten Krankenkasse versichern können sich jene Personen, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse besteht. Das sind insbesondere Beamte, Selbstständige und Freiberufler. Dazu gehören auch Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei sind. Für die Versicherungsfreiheit reicht es aus, wenn im Laufe eines Jahres die Jahresentgeltgrenze überschritten wird, die aktuell bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 52.200 Euro liegt. Eine Ausnahme sind freiberuflich tätige Künstler und Journalisten, die über die Künstlersozialkasse einen staatlichen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten und in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Auch für Studenten gibt es eine Ausnahmeregelung. Sie können sich zu Beginn des Studiums oder bei Ablauf der kostenfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum 30. Lebensjahr zu einem speziellen Studententarif in der privaten Krankenversicherung versichern.
6. Private Krankenversicherung - Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung für immer verwehrt?
Die Kriterien für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung sind eng gefasst. Wer die private Krankenversicherung verlassen und in die gesetzliche zurückkehren möchte, darf das Alter von 55 Jahren noch nicht überschritten haben. Das Einkommen muss unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sein, damit die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse wieder aktiv ist. Dies betrifft vor allem Arbeitnehmer, die arbeitslos geworden sind, und Angestellte, deren Bruttoeinkommen für die Dauer von mindestens einem Jahr unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist. Diese liegt aktuell bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 52.200 Euro. Auch Selbstständige können in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn sie ein Arbeitsverhältnis als Angestellter mit einem Gehalt aufgenommen haben, das unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Wer kein eigenes Einkommen hat, weil er seine Selbstständigkeit aufgibt, kann in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehegatten oder der Eltern wechseln.
Diese erschwerten Voraussetzungen sind vom Gesetzgeber gewollt. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass der Versicherungsnehmer in jungen Jahren und bei guter Gesundheit von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherung profitiert. Verschlechtert sich indes der Gesundheitszustand mit fortgeschrittenem Alter und nehmen die Arztbesuche möglicherweise zu, soll der Versicherungsnehmer nicht ohne Weiteres auf die preiswerte gesetzliche Krankenkasse ausweichen können. Denn mit steigendem Alter und einem möglichen schlechteren Gesundheitszustand erhöhen sich auch die Beitragszahlungen in der privaten Krankenversicherung. Das ist ein Umstand, den man sich überlegen sollte, bevor man die gesetzliche Krankenversicherung verlässt und zahlendes Mitglied in der privaten Krankenversicherung wird.
7. Private Krankenversicherung – Vertragsgestaltung, Beitragszahlungen und Versicherungstarife
Bei der privaten Krankenversicherung ist es möglich, verschiedene Tarife miteinander zu kombinieren, um eine individuelle Anpassung an die
persönlichen Bedürfnisse zu schaffen.
Es gibt Tarifwerke mit Modultarifen für verschiedene ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen.
Diese sind in Kompakttarifen vereint und bilden eine feste Versicherungsleistung. Kostensenkend wirkt sich eine Selbstbeteiligung aus, sodass
sich die private Krankenversicherung erst dann an den Kosten beteiligt, sobald die monatlichen oder auch jährlichen Arzt- und Medikamentenkosten
den Betrag der Selbstbeteiligung übersteigen.
Darüber hinaus gibt es auch leistungsartbezogene Selbstbeteiligungen für Medikamenten- und
Heilmittelkosten und auch eine Vereinbarung von Obergrenzen.
Versicherbar sind je nach Tarif und nach Versicherer Chefarztbehandlung, Klinikwahl, Zweibettzimmer, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen, Sehhilfen, alternative Behandlungsmethoden und Medikamente, zuzahlungsfreie Massagen sowie Physiotherapie und Psychotherapie. Die private Krankenversicherung erhebt einkommensunabhängige Versicherungsprämien und orientiert sich stattdessen an anderen Kriterien. Dazu gehören unter anderem neben dem Eintrittsalter die Berufsgruppe und der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers sowie der vom Versicherungsnehmer gewünschte Tarif. Darüber hinaus gibt es in der privaten Krankenversicherung verschiedene Systeme der Beitragsrückerstattung, die dann gewährt wird, wenn der Versicherungsnehmer über einen gewissen Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen hat.
8. Der Arbeitgeberanteil in der privaten Krankenversicherung
Unabhängig davon, ob sie in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert sind, erhalten Angestellte und Arbeitnehmer einen Zuschuss von ihrem Arbeitgeber. Allerdings unterliegen diese Zuschüsse unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen. Der Arbeitgeberzuschuss in der gesetzlichen Krankenkasse orientiert sich am Einkommen des Arbeitnehmers. Bei der privaten Krankenversicherung ist der Zuschuss des Arbeitgebers abhängig von der Beitragshöhe. Aktuell ergibt sich im Jahr 2011 für die private Krankenversicherung ein Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. In Zahlen ausgedrückt handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 271,01 Euro pro Monat, den der Arbeitgeber im Höchstfall zur privaten Krankenversicherung beisteuern muss. Der Höchstbetrag für den Arbeitgeberanteil beträgt aktuell im Jahr 2011 für die Pflegeversicherung 36,20 Euro monatlich.
9. Private Krankenversicherung – Familienversicherung oder personenbezogene Absicherung?
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung. Stattdessen wird in der privaten Krankenversicherung jedes Mitglied einzeln versichert, sodass pro Kind ein eigener Mitgliedsbeitrag zu zahlen ist. Sind Eltern unterschiedlich veranschlagt, ist der eine Elternteil beispielsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung und der andere in der privaten Krankenkasse versichert, dann haben die Eltern für ihre Kinder die Wahlmöglichkeit zwischen beiden Krankenkassensystemen. Anders verhält es sich, wenn der Elternteil mit dem höheren Einkommen in der privaten Krankenkasse versichert ist und sein jährliches Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von aktuell 52.200 Euro liegt, denn dann ist keine kostenfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse möglich.
Dann sind auch die Kinder in der privaten Krankenkasse versichert und zwar mit jeweils einem eigenen Mitgliedsbeitrag. Allerdings ist es möglich, einen anderen Privatversicherer zu wählen als jenen der Eltern. In der privaten Krankenversicherung gibt es Unterschiede zwischen Erwachsenen und Kindern. Da bei Kindern keine Alterungsrückstellungen gebildet werden und die monatliche Beitragszahlung unabhängig vom Geschlecht, aber mit Gesundheitsprüfung erfolgt, liegt sie je nach Versicherer zwischen 60 und 120 Euro monatlich. Weil keine Alterungsrückstellungen verloren gehen können, ist ein Krankenkassenwechsel daher auch problemlos möglich.