Wenn Sie sich in die stationäre Behandlung eines Krankenhauses, einer Kurklinik oder eines Sanatoriums begeben müssen, sind in der Regel gravierende gesundheitliche Probleme der Auslöser.
In einer solchen Situation, die für den Betroffenen ohnehin mit zusätzlichem Stress verbunden ist, will man ungestört und in Ruhe gesund werden. Deshalb sollten Sie beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung dem stationären Leistungsangebot eine hohe Beachtung schenken. Sie haben bei den meisten privaten Krankenversicherungen verschiedene Auswahlmöglichkeiten, die Sie nach Ihren individuellen Vorstellungen zusammenstellen können. Dabei sind zunächst die unterschiedlichen Unterbringungsmöglichkeiten zu beachten.
Sie können den Aufenthalt in einem Einbett- oder Zweibettzimmer wählen. Je nach Tarif bestehen hier Unterschiede in der zu zahlenden Prämie.
Wenn Sie auf diesen Luxus im Einzelfall einmal verzichten möchten, wird Ihnen in der Regel ersatzweise ein Krankenhaustagegeld gezahlt. Generell können Sie aber auch komplett auf eine besondere Unterbringung verzichten und dadurch Ihren Beitrag senken.
Auch hinsichtlich der Behandlung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt gibt es Unterschiede. Bei der Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern ist in der Regel die Behandlung durch den leitenden Arzt eingeschlossen. Sie sollten aber beachten, ob Ihre private Krankenversicherung nur bis zur Höhe der Gebührenordnung für Ärzte leistet oder darüber hinaus. Dies kann im Einzelfall extrem wichtig sein.
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Die private Krankenversicherung bietet Ihnen grundsätzlich die freie Klinikwahl.
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie also nicht verpflichtet, das nächstgelegene Krankenhaus aufzusuchen.
Achten Sie bei der Tarifauswahl darauf, dass auch die Transportkosten zum Krankenhaus Ihrer Wahl zum Leistungsangebot gehören. Bei einigen Tarifen sind diese Kosten nicht enthalten. Gegen einen Zusatzbeitrag können Sie eine Krankenhaustagegeldversicherung einschließen. Damit können Sie Zusatzkosten wie Fernseher oder Telefon oder auch eine Haushaltshilfe bezahlen, die während Ihres stationären Aufenthaltes die Familie versorgt. Krankenhaustagegeld wird von der privaten Krankenversicherung ab dem ersten Tag für jede Übernachtung gezahlt.
Besonders wichtig für Familien mit kleinen Kindern ist der Einschluss der Rooming-in-Leistungen.
Damit haben Sie die Möglichkeit, im Zimmer Ihres Kindes im Krankenhaus zu übernachten und auch die volle Verpflegungsleistung in Anspruch zu nehmen. Auch hier gibt es Anbieter, die diese Kosten in Ihrem normalen stationären Leistungspaket eingeschlossen haben. Ersatzweise können Sie aber auch eine entsprechende Krankenhaustagegeldversicherung für Ihr Kind abschließen und damit die Rooming-in-Kosten bezahlen.
Wenn Sie sich das Leistungsangebot der privaten Krankenversicherung Ihrer Wahl ansehen, achten Sie darauf, dass auch für stationäre Kuren und Rehabilitations-Maßnahmen eine Kostenübernahme enthalten ist. Das ist nicht bei allen Anbietern oder Tarifen der Fall. Eventuell können Sie das stationäre Leistungspaket durch den Einschluss einer Kurkostenversicherung erweitern.