Die Vorteile der privaten Krankenversicherung zeigen sich in ihrem Leistungsangebot und den individuellen Gestaltungsmöglichkeiten eines Krankenversicherungsschutzes.
Die Beiträge berechnen private Versicherer nicht nach dem Einkommen. Vielmehr werden individuelle Risikokomponenten in den Vordergrund gestellt. Alter und Gesundheitszustand sind derartige Faktoren. Wer sehr gut als Arbeitnehmer oder Selbstständiger verdient, kann in der privaten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung eine ganze Menge Geld sparen. Während sich die Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse nach einem jeweiligen Einkommen richten, spielt es für einen privat Versicherten keine Rolle, ob sein monatliches Einkommen 10.000 Euro beträgt. Der Beitragsvorteil beträgt in einem solchen angenommenen Fall wenigstens 1.000 Euro.
Bei der privaten Krankenkasse ist immer der gewünschte Leistungsumfang ein Kostenfaktor.
Die Kosten lassen sich jedoch individuell beeinflussen. Wer in der PKV eine hohe Selbstbeteiligung wählt und zudem das Gesundheitsangebot sparsam nutzt, kann seine monatlichen Gesundheitskosten weiter reduzieren. Versicherer zahlen Versicherten zum Teil mehrere Monatsbeiträge zurück, wenn sie keine Leistungen in Anspruch nehmen oder nicht abrechnen und die Kosten selbst übernehmen. Das Leistungsangebot der PKV übersteigt oftmals den möglichen Versorgungsanspruch gesetzlicher Kassen. Nicht nur in den Versorgungsbereichen Heilpraktiker, Zahnbehandlung oder Unterbringung im Krankenhaus kann ein Mehr an Leistungen genutzt werden. Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Krankenkassen trotz steigender Beiträge Leistungen weiter einschränken.
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Die Vorteile privat Krankenversicherter, die sich aus der einkommensunabhängigen Beitragsberechnung ergeben, kommen besonders jüngeren Versicherten zugute.
Ein niedriges Eintrittsalter und ein guter allgemeiner Gesundheitszustand bedingen relativ geringe Versicherungsbeiträge. Mit Altersrückstellungen werden bereits im jungen Versichertenalter die steigenden Krankheitskosten im Alter abgefangen. Flexibel können Tarife und Leistungen gewählt werden. Die Behandlung als Privatpatient ist europaweit und oftmals auch weltweit gesichert. Zusätzliche Versicherungen bei Urlaubsreisen entfallen somit. Ein anderer Vorteil ist, dass privat Versicherte immer ihre Krankheitskosten kennen, da sie eine direkte Abrechnung der Arztrechnungen mit ihrer Krankenkasse vornehmen. Ab dem Jahr 2011 gelten hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung neue Regelungen bei der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Gemäß dem Bürgerentlastungsgesetz können bereits für das Jahr 2010 die Beitrage für Krankenkassen- und Pflegeversicherung in vollem Umfang abgesetzt werden.
Dabei sind 1.900 Euro je Person für Arbeitnehmer und Rentner abzugsfähig, wenn sie steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung erhalten. Die Summe erhöht sich auf 2.800 Euro bei Selbstständigen und privat versicherten Hausfrauen, da sie keinen steuerfreien Zuschuss beanspruchen können. Die Beiträge für die Basisversorgung in der Kranken- und Pflegeversicherung werden vom Finanzamt voll anerkannt. Die Beitragsanteile für gesonderte Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer sind nicht abzugsfähig. Privat krankenversicherte Familien können die Versicherungsbeiträge für Ehepartner und Kinder steuermindernd einbringen.